Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Ertragsüberschüsse aus der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft in Höhe von S 70.714,02 der Revisionsrekurswerberin als Pfandgläubigerin zur teilweisen Berichtigung der Zinsen ihrer pfandrechtlich sichergestellten Forderung zu. Dieser Zuweisung legte es gemäß § 124 Z 3 EO den Grundbuchsstand während der Zwangsverwaltung zugrunde. Das Erstgericht wies die Ertragsüberschüsse aus der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft in Höhe von S 70.714,02 de... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z3
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 124 Z 3 EO kann nicht entnommen werden, dass die Sicherstellung dieser Ansprüche zur Zeit der Verteilungstagsatzung gegeben sein muss. Aus dem Gesetzeswortlaut geht hervor, dass es in erster Linie auf die Fälligkeit der wiederkehrenden Leistungen ankommt und dass die Forderung, aufgrund derer sie gebühren, zur Zeit der Fälligkeit auf der verwalteten Liegenschaft sichergestellt sein muss. Es s... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z3
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 124 Z 3 EO kann nicht entnommen werden, dass die Sicherstellung dieser Ansprüche zur Zeit der Verteilungstagsatzung gegeben sein muss. Aus dem Gesetzeswortlaut geht hervor, dass es in erster Linie auf die Fälligkeit der wiederkehrenden Leistungen ankommt und dass die Forderung, aufgrund derer sie gebühren, zur Zeit der Fälligkeit auf der verwalteten Liegenschaft sichergestellt sein muss. Es s... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht beraumte die Tagsatzung zur Verteilung der Ertragsüberschüsse aus der Zwangsverwaltung der Liegenschaft der Verpflichteten für den 6.9.1984 an. Am 4.9.1984 meldete die E D F, für welche auf der Liegenschaft im Rang vor der betreibenden Partei G 21 das Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen und Ansprüche an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten aus gegebenem Kredit bis zum Höchstbetrag von S 4.680.000,- begründet ist, schriftlich ihre während der Zwangsver... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z3EO §127 Abs2EO §128 Abs1
Rechtssatz: Die bei sonstigem Ausschluß von der jeweils in Frage stehenden Verteilung nach § 127 Abs 2 EO spätestens bei der Tagsatzung zur Verteilung der Ertragsüberschüsse vorzunehmende Anmeldung nicht betreibender Gläubiger hat die im § 124 Z 3 EO bezeichneten Leistungen aus Forderungen und Rechten, die auf der Liegenschaft sichergestellt sind, so aufgeschlüsselt anzugeben, daß die Anmeldung auch über... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z5EO §124 Z3EO §127 Abs2
Rechtssatz: Zinsen aus Kreditforderungen, für die ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist, bilden jedenfalls Ansprüche iSd § 120 Abs 2 Z 5 und § 124 Z 3 EO, die bei der Verteilung zum Zuge gelangen, sofern sie während der Zwangsverwaltung fällig werden oder aus dem letzten Jahr vor der Bewilligung der Zwangsverwaltung rückständig sind und rechtzeitig zur Verteilung angemeldet werden (so schon SZ 5... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z3EO §127 Abs2EO §128 Abs1
Rechtssatz: Die bei sonstigem Ausschluß von der jeweils in Frage stehenden Verteilung nach § 127 Abs 2 EO spätestens bei der Tagsatzung zur Verteilung der Ertragsüberschüsse vorzunehmende Anmeldung nicht betreibender Gläubiger hat die im § 124 Z 3 EO bezeichneten Leistungen aus Forderungen und Rechten, die auf der Liegenschaft sichergestellt sind, so aufgeschlüsselt anzugeben, daß die Anmeldung auch über... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z5EO §124 Z3EO §127 Abs2
Rechtssatz: Zinsen aus Kreditforderungen, für die ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist, bilden jedenfalls Ansprüche iSd § 120 Abs 2 Z 5 und § 124 Z 3 EO, die bei der Verteilung zum Zuge gelangen, sofern sie während der Zwangsverwaltung fällig werden oder aus dem letzten Jahr vor der Bewilligung der Zwangsverwaltung rückständig sind und rechtzeitig zur Verteilung angemeldet werden (so schon SZ 5... mehr lesen...
Norm: EO §124
Rechtssatz: Das Judikat Nr 201 kommt für die Verteilung der Ertragsüberschüsse einer Zwangsverwaltung nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 74/67 Entscheidungstext OGH 13.08.1967 3 Ob 74/67 EvBl 1968/63 S 104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0002614 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: EO §120EO §124
Rechtssatz: Auch wenn gleichzeitig die Zwangsverwaltung mehrerer Grundbuchskörper bewilligt und derselben Verwalter bestellt worden ist, darf die Berichtigung von Auslagen und Verteilung von Ertragsüberschüssen nur nach Maßgabe der auf den einzelnen Grundbuchskörpern haftenden Lasten stattfinden. Entscheidungstexte 3 Ob 94/66 Entscheidungstext OGH 12.10.1966 3 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 25. September 1963 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung die Exekution durch Pfändung des von der verpflichteten Partei betriebenen Maschinen- und Stahlbauunternehmens und der dem Unternehmen zugrunde liegenden Gewerbeberechtigung bewilligt. In der Folge wurde die Zwangsverpachtung im Wege der öffentlichen Versteigerung durchgeführt. Die eingelangten Pachtzinsraten und das restliche Vadium im Gesamtbetrag von 72.346.80 S wurden vom Erstgeric... mehr lesen...
Norm: EO §124 ff
Rechtssatz: Da die Anmeldung Angelegenheit des Buchgläubigers ist und eine Zuweisung nur im Rahmen einer solchen Anmeldung erfolgen kann, gehen die Mängel der Anmeldung zu Lasten des Buchgläubigers. Der Verpflichtete kann durch seine Erklärungen bei der Verteilungstagsatzung die Anmeldung nicht ergänzen, weil nur der Buchgläubiger selbst anmeldungsberechtigt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs1EO §124 ffEO §334
Rechtssatz: Bei der Gebarung mit den Verwaltungserträgnissen und bei der Verteilung der Ertragsüberschüsse sind die Bestimmungen des § 120 bzw der §§ 124 ff EO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 203/58 Entscheidungstext OGH 30.05.1958 3 Ob 203/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Kommanditgesellschaft Ing. P. & Co. gehörten Dipl.-Ing. Franz P. als Komplementär sowie Franz K. und Hans W. als Kommanditisten an. Der Kläger war der Steuerberater der Gesellschaft, die sich seit 1954 in finanziellen Schwierigkeiten befand und deren Steuerrückstände schließlich ungefähr zwei Millionen Schilling ausmachten. Am 28. September 1954 beauftragte die Firma den Kläger, mit den Finanzbehörden wegen eines größeren Steuernachlasses zu verhandeln. Der Kläger sollte für s... mehr lesen...
Norm: EO §109EO §113EO §124 Z1
Rechtssatz: Zu der vom Exekutionsgericht entlohnten Tätigkeit eines Zwangsverwalters gehören Interventionen beim Finanzamt wegen Ermässigung von Steuerrückständen des zwangsverwalteten Unternehmens auch dann, wenn ein Steuerberater zum Zwangsverwalter bestellt worden ist. Die Vereinbarung eines Anteiles an der vom Stuerberater zu erwirkdenden Steuerermässigung ist nach § 107 Abs 8 AbgO nichtig. ... mehr lesen...
Norm: EO §109EO §113EO §124 Z1
Rechtssatz: Zu der vom Exekutionsgericht entlohnten Tätigkeit eines Zwangsverwalters gehören Interventionen beim Finanzamt wegen Ermässigung von Steuerrückständen des zwangsverwalteten Unternehmens auch dann, wenn ein Steuerberater zum Zwangsverwalter bestellt worden ist. Die Vereinbarung eines Anteiles an der vom Stuerberater zu erwirkdenden Steuerermässigung ist nach § 107 Abs 8 AbgO nichtig. ... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z2EO §340
Rechtssatz: Die vom Zwangspächter geschuldeten Lohnabgaben geniessen nicht das Recht auf bevorzugte Befriedigung aus den vom Zwangspächter erlegten Pachtzinsraten iSd § 124 Z 2 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 117/38 Entscheidungstext OGH 08.03.1938 2 Ob 117/38 SZ 20/65 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z2EO §340
Rechtssatz: Die vom Zwangspächter geschuldeten Lohnabgaben geniessen nicht das Recht auf bevorzugte Befriedigung aus den vom Zwangspächter erlegten Pachtzinsraten iSd § 124 Z 2 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 117/38 Entscheidungstext OGH 08.03.1938 2 Ob 117/38 SZ 20/65 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z2EO §334EO §341
Rechtssatz: Wenn neben der Zwangsverwaltung der Liegenschaft eine abgesonderte Zwangsverwaltung des auf der Liegenschaft betriebenen gewerblichen Unternehmens stattfindet, sind die das Unternehmen betreffenden Steuern und sozialen Abgaben aus den Erträgnissen der Zwangsverwaltung des Unternehmens zu berichten oder zuzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 304/37 ... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z2EO §334EO §341
Rechtssatz: Wenn neben der Zwangsverwaltung der Liegenschaft eine abgesonderte Zwangsverwaltung des auf der Liegenschaft betriebenen gewerblichen Unternehmens stattfindet, sind die das Unternehmen betreffenden Steuern und sozialen Abgaben aus den Erträgnissen der Zwangsverwaltung des Unternehmens zu berichten oder zuzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 304/37 ... mehr lesen...
Norm: EO §124EO §216
Rechtssatz: Die für die Meistbotsverteilung geltenden Grundsätze kommen auch bei der Verteilung von Ertragsüberschüssen einer zwangsverwalteten Liegenschaft in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 1103/36 Entscheidungstext OGH 03.12.1936 1 Ob 1103/36 SZ 18/206 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z1EO §124
Rechtssatz: Vermögensübertragungsgebühren fallen nicht unter die öffentlichen Abgaben des § 120 Abs 2 Z 1 EO und sind daher nicht unmittelbar aus den Verwaltungserträgnissen zu berichtigen. Hat der Zwangsverwalter Steuern und öffentliche Abgaben iS des § 120 EO aus den Verwaltungserträgnissen nicht unmittelbar berichtigt, so genießen sie bei der Verteilung der Ertragsüberschüsse keinen Vorrang vor den Vermögensübert... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101EO §124 Z2EO §334
Rechtssatz: Dem Verpächter steht an den vom Zwangsverwalter des Pächters abgesonderten und verkauften Früchten der verpachteten Liegenschaft kein gesetzliches Pfandrecht zu. Die von einem unter Zwangsverwaltung stehenden Unternehmen zu entrichtende Erwerbsteuer ist im bevorzugten Range aus den Verwaltungserträgnissen zu berichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101EO §124 Z2EO §334
Rechtssatz: Dem Verpächter steht an den vom Zwangsverwalter des Pächters abgesonderten und verkauften Früchten der verpachteten Liegenschaft kein gesetzliches Pfandrecht zu. Die von einem unter Zwangsverwaltung stehenden Unternehmen zu entrichtende Erwerbsteuer ist im bevorzugten Range aus den Verwaltungserträgnissen zu berichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...