Norm
EO §124 Z2Rechtssatz
Wenn neben der Zwangsverwaltung der Liegenschaft eine abgesonderte Zwangsverwaltung des auf der Liegenschaft betriebenen gewerblichen Unternehmens stattfindet, sind die das Unternehmen betreffenden Steuern und sozialen Abgaben aus den Erträgnissen der Zwangsverwaltung des Unternehmens zu berichten oder zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0002622Dokumentnummer
JJR_19370430_OGH0002_0030OB00304_3700000_001