RS OGH 1985/7/3 3Ob76/85

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Veröffentlicht am 03.07.1985
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Norm

EO §120 Abs2 Z5
EO §124 Z3
EO §127 Abs2

Rechtssatz

Zinsen aus Kreditforderungen, für die ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist, bilden jedenfalls Ansprüche iSd § 120 Abs 2 Z 5 und § 124 Z 3 EO, die bei der Verteilung zum Zuge gelangen, sofern sie während der Zwangsverwaltung fällig werden oder aus dem letzten Jahr vor der Bewilligung der Zwangsverwaltung rückständig sind und rechtzeitig zur Verteilung angemeldet werden (so schon SZ 54/53).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002606

Dokumentnummer

JJR_19850703_OGH0002_0030OB00076_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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