RS OGH 1958/4/23 6Ob86/58

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Veröffentlicht am 23.04.1958
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Norm

EO §109
EO §113
EO §124 Z1

Rechtssatz

Zu der vom Exekutionsgericht entlohnten Tätigkeit eines Zwangsverwalters gehören Interventionen beim Finanzamt wegen Ermässigung von Steuerrückständen des zwangsverwalteten Unternehmens auch dann, wenn ein Steuerberater zum Zwangsverwalter bestellt worden ist. Die Vereinbarung eines Anteiles an der vom Stuerberater zu erwirkdenden Steuerermässigung ist nach § 107 Abs 8 AbgO nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0002627

Dokumentnummer

JJR_19580423_OGH0002_0060OB00086_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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