Begründung: Der Kläger stellt im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes ein Destillat aus Schilchertrauben her und bringt es unter der Bezeichnung "Schilcher-Traubencocktail exklusiv bei Fam.R.u.M.Mandl" in den Verkehr. Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr.140 887, welche mit der Priorität vom 2.1.1992 für die Warenklasse 33 (alkoholische Getränke [ausgenommen Biere] unter Verwendung von Schilchertrauben hergestellt) eingetragen ist: Der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der beim Österreichischen Patentamt unter der Nr. 119050 für die Klassen 25 und 28 registrierten Wortmarke "SMASH". Die Marke wurde am 10.4.1987 ohne Inanspruchnahme einer Priorität angemeldet; ihre Schutzdauer hat am 16.3.1988 begonnen. Die Beklagte vertreibt seit 1.10.1987 unter der Bezeichnung "SMASH" Herren-Tennisshorts. Die Preisliste 1988, in welcher dieser Artikel enthalten war, wurde im September 1987 auf den großen Sportartikelfachm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in zahlreichen Betriebsstätten im gesamten Bundesgebiet Baumärkte. Ihr Haupttätigkeitsgebiet ist die Herstellung und der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, so auch mit Farben und Lacken. Seit der Mitte der 70er Jahre verwendet die Klägerin die Bezeichnungen "Ihr Bau Profi" und "Bau Profi" zur Kennzeichnung ihres gesamten Warensortiments; seit 1983 verwendet sie für die Kennzeichnung von Farben (auch) das - nicht registrierte - Warenzeichen "Farb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Backwaren. Sie verwendet ein Verfahren zur Herstellung und Frischhaltung von Backwaren, bei dem das Backgut zu 80 % vorgebacken, in diesem Zustand auf -30o Celsius schockgefrostet, tiefgekühlt gelagert, geliefert und schließlich vom Kunden nach Bedarf fertiggebacken wird. Die Klägerin vertreibt ihre Backwaren seit 1988 teils selbst, teils durch Franchisenehmer unter der mit Priorität vom 15. Februar 1988 beim Österreichischen Patentamt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der folgenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Reg.Nr. 126.243 mit der Schutzdauer ab 27.7.1989 für die Klassen 35 (Werbung), 38 (Nachrichtenwesen) und 41 (Erziehung und Unterhaltung) - auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises - eingetragenen Wortmarke: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin betreibt seit den 70-er Jahren ein Ankündigungsunternehmen für Werbung im Freien, in Lokalen oder im Verkehr mit Pl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei d... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 Abs3 B5
Rechtssatz: Produziert ein Unternehmen gemeinsam mit einem ausländischen Unternehmen jene Waren, die von beiden Unternehmen, mit der gleichen Marke versehen, in verschiedenen Ländern vertrieben werden, dann bilden die beiden Unternehmen - wenn sie auch nicht Konzerngesellschaften sein sollten - doch eine markenrechtliche Einheit. Auch in diesem Fall ist die Verwendung der Marke für solche Waren, die der ausl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Reg.Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes für die Klasse 25 (Strumpfwaren, Unterwäsche) eingetragenen Bildmarke in der Form eines Spinnrades mit dem 24.8.1989 als dem Beginn der Schutzdauer. Sie ist im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in der Textilbranche, tätig. Die Beklagte handelt in Kärnten und der Steiermark mit Strumpfwaren und Socken, welche mit dem für die Klägerin geschützten "Spinnrad" gekennzeichnet sind. Diese Ware... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte dami... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ös... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt chemische Produkte, insbesondere Bautenschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Lacke und Klebstoffe aller Art, Dünge- und Reinigungsmittel. Sie führt auf Grund der Registrierung vom 13. Dezember 1977 beim Handelsregister des Kreisgerichtes Wels (HRB 1432) die Firma "A*** Chemische Fabrik Gesellschaft mbH". Ferner ist die Klägerin Inhaberin der mit der Priorität vom 17. Mai 1974 (Schutzdauerbeginn 12. Juli 1974) unter... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der klagenden Gesellschaft mbH ist insbesondere der Handel mit Waren der Bezeichnung "Cartier" und "must de Cartier". Die Gesellschafter der Klägerin sind die C*** International B.V. Amsterdam und die Les must de Cartier (Suisse) S.A. Fribourg. Für die zur Cartier-Gruppe gehörige Interdica S.A. ist mit 7. April 1985 zur Registernummer 102.327 des Österreichischen Patentamtes die Wort-Bild-Marke "must de Cartier" registriert. Für ein weiteres Schw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz; sie hat eine Zweigniederlassung in Innsbruck, deren zu HRB 3096 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck registrierte Firma zunächst "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** B*** I***" gelautet hatte und mit Eintragung vom 14. Mai 1985 in "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** I***" geändert wurde. Die Klägerin ist Inhaberin der erstmals am 24. Oktober 1932 registrierten österreichischen Wortmarke Nr. 6443 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115 476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7. Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Die Klägerin vertreibt seit Herbst 1987 über die Firma U***-VERSAND unter der Marke "new line" Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "Snow-Jogger". Der Schriftzug "new line" befi... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §1 D3cUWG §2 D6UWG §9 B5
Rechtssatz: Das Markenrecht gibt dem Markenberechtigten (und dem Alleinvertriebsberechtigten, der von jenem seine Rechte ableitet) nicht die Befugnis, die Werbung für eine befugterweise mit der Marke versehene und in Verkehr gebrachten Originalware mit den vom Markeninhaber für die betreffende Ware hergestellten und gewidmeten Werbemitteln zu untersagen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war auf Grund des Vertriebs- und Vertretungsvertrages vom 1. Jänner 1986 (Beilage 1) "Generalvertreter" (Vertragshändler mit Gebietsschutz für Steiermark und Kärnten) der H*** Sanitärinstallationen- und Wohnungsverbesserungsgesellschaft m.b.H. in Wien (im folgenden kurz: Firma H***); diese erzeugt und vertreibt unter der Marke "Sani-Zelle" vorgefertigte "Badezellen" (Fertigbäder), die in wenigen Stunden in bestehende Räume eingebaut werden können. Der Vert... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kammer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, ist Inhaberin der für säurefreie Rostumwandlungsemulsionen registrierten internationalen Marke 402.830 "N***E***" mit Unionspriorität (Art.4 PVÜ) vom 20.Mai 1973. Die zweitklagende Partei, die ihren Sitz in der BRD hat, ist Inhaberin der für Rostlöse- und Lockerungsmittel registrierten internationalen Marke 193.496 "F*** - der chemische Schraubenschlüssel" mit Unionspriorität vom 19. Juni 1956. Die Fa... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §30aMSchG §34PVÜ Art6 septiesUWG §1 C2UWG §9 C4aUWG §9 C4b
Rechtssatz: Sittenwidriges Vorgehen beim Markenerwerb ist nicht nur dann möglich, wenn zwischen dem Vorbenützer der Marke und dem Markenerwerber ein Alleinvertriebsvertrag besteht. § 30a MSchG und Art 6 septies PVÜ bringen vielmehr zum Ausdruck, dass jemand, der - in welcher Weise immer - zur Wahrung der geschäftlichen Interessen eines anderen, der ein bestimmtes Zei... mehr lesen...
Der Kläger erzeugt und vertreibt Schaumzuckerware in zylindrischer Form mit abgerundetem Kopf: unter der Bezeichnung "Schwedenbombe". Diese Schwedenbomben sind zum Teil einheitlich dunkelbraun und zum Teil mit Kokosraspel bestreut. Sie werden in Kartons sowie in Klarsichtpackungen an Einzelhändler geliefert. Die Form dieser Ware gemäß der Abbildung Beilage A 1 ist zugunsten des Klägers durch Registrierung der österreichischen Marke Nr. 58.847 geschützt. Die geschützte Marke besteht in ... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §4MSchG §23UWG §9 F3
Rechtssatz: Eine eingetragene Marke genießt den Schutz schon auf Grund ihrer Eintragung, ohne daß es darauf ankommt, ob sie im geschäftlichen Verkehr tatsächlich als Kennzeichen des betreffenden Unternehmens gilt. Die Gegenbescheinigung ist nur so weit möglich, als es die beschränkten Mittel des Provisorialverfahrens zulassen. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet unter anderem, daß die beklagte Partei einzelne Produkte der Klägerin (Parfumerie-Markenartikel) vertreibe und dafür insbesondere in periodischen Druckschriften werbe. Dabei benütze sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbezeichnung und der Überschrift "Feinkosmetik-Shop" die für die klagende Partei geschützte Wortbildmarke in verwechslungsfähiger Weise und verstoße damit gegen § 9 UWG. Die beklagte Partei verschaffe sich auf diese Weise die mit dem Vertr... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 B5
Rechtssatz: Durch den Verkauf der mit der Marke versehenen Waren ist das Markenrecht des Berechtigten erschöpft, so dass es dem Käufer unter diesem Gesichtspunkt nicht verwehrt werden kann, die Ware mit der Markenbezeichnung gewerblich weiterzuverwerten. Entscheidungstexte 4 Ob 343/73 Entscheidungstext OGH 04.01.1974 4 Ob 343/73 Beisatz: Semperit - Sch... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §9MSchG §19 Abs2UWG §9 F3
Rechtssatz: Die Registrierung einer Marke schafft einen prima facie Beweis dafür, daß das Unternehmen, für das die Marke bestimmt ist, besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 366/70 Entscheidungstext OGH 02.02.1971 4 Ob 366/70 Veröff: ÖBl 1972,18 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 Abs3 B5
Rechtssatz: Die inländische, nur mit dem Vertrieb betraute Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens kann auch unter Berufung auf ein eigenes österreichisches Markenrecht nicht verhindern, daß Originalware ihrer Muttergesellschaft, die von dieser selbst im Ausland unter einer gleichlautenden Marke in Verkehr gesetzt und dann von einem Dritten nach Österreich eingeführt wurde ("Parallelimport"), im... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) ist Inhaberin der österreichischen Marken A Nr 63.463 (Rhombus) und Nr 63.464 (Wort), welche u a für unbelichtete Filme eingetragen sind. Die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die A-AG in L, ist die Inhaberin der gleichen IR-Marken: sie hat der klagenden Partei als österreichische Alleinvertreterin an allen ihren in Österreich wirksamen internationalen Marken für das Gebiet der Republik Österreich eine aussc... mehr lesen...