Norm: MSchG §10a Z2ElWOG §55
Rechtssatz: Ein Angebot im Sinne von § 10a Z 2 MSchG liegt unabhängig davon vor, ob die Ware auch tatsächlich geliefert werden kann. Entscheidungstexte 17 Ob 11/07b Entscheidungstext OGH 10.07.2007 17 Ob 11/07b Beisatz: Auch die - durch die Beendigung der Lieferbeziehung - unrichtig gewordene Anführung eines Markengetränks in einer Getränkekarte ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a
Rechtssatz: Der Markeninhaber kann die Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens für Waren, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, nicht verbieten, wenn diese Benutzung im Hinblick auf die Funktionen der Marke seine Interessen als Markeninhaber nicht beeinträchtigen kann. Entscheidungstexte 17 Ob 11/07b Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt eine Kräuterlimonade, die sie unter der für sie in Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) registrierten österreichischen Wortmarke „Almdudler" vertreibt. Die Erstbeklagte, deren alleinige Geschäftsführerin die Zweitbeklagte ist, betreibt in der Nähe von Wien ein Ausflugsrestaurant samt angeschlossenem Hotel, für das sie bis Dezember 2005 auch Limonade der Klägerin bezog; seit 2006 enthält ihr Sortiment statt dessen ein als „Kräuterlimonade" bezeichnetes G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der sich auch in seinen Statuten der Abkürzung VKI bedient, ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn zielende Verbraucherorganisation zur Beratung der Allgemeinheit über Eigenschaften und Kaufbedingungen von Konsumgütern und Leistungen, die für Konsumenten erbracht werden. Er darf zur Erfüllung seines Zwecks insbesondere nachstehende Tätigkeiten entwickeln: mündliche und schriftliche Einzelauskünfte, Rechtsberatung, Herausgabe von Printmedien, Produk... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z2ElWOG §55
Rechtssatz: Ein Angebot im Sinne von § 10a Z 2 MSchG liegt unabhängig davon vor, ob die Ware auch tatsächlich geliefert werden kann. Entscheidungstexte 17 Ob 11/07b Entscheidungstext OGH 10.07.2007 17 Ob 11/07b Beisatz: Auch die - durch die Beendigung der Lieferbeziehung - unrichtig gewordene Anführung eines Markengetränks in einer Getränkekarte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Schmidt, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „5 HTP" und einer gleichlautenden Gemeinschaftsmarke. Beide Marken sind für die Klasse 5 geschützt (ua pharmazeutische Erzeugnisse, Nahrungsmittelergänzung und Vitaminpräparate). Die Klägerin vertreibt darunter Nahrungsergänzungsmittel. Die Erstbeklagte ist Inhaberin der Domain „5htp.at". Sie betreibt unter dieser Domain eine Website, auf der sie ebenfalls Nahrungsergänzungsmittel anbietet. Die Zweitbeklagte ist d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, erzeugen und vertreiben Fleisch- und Wurstwaren, insbesondere Leberkäse, im In- und Ausland. Die Klägerin vertreibt Leberkäse unter ihrer österreichischen Wortbildmarke Nr 211843 (siehe Anlage 1 untere Abbildung), geschützt für Waren der Klasse 29 (Leberkäse, Fleisch- und Wurstwaren) mit Priorität 1. 9. 2003. Teil dieser Marke ist eine aus der Vogelperspektive ab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der am 26. 11. 1990 angemeldeten und seit 26. 2. 1991 registrierten österreichischen Wortmarke „Amadeus" und einer gleichlautenden seit 1991 registrierten internationalen Wortmarke. Beide Marken sind für die Warenklasse 3 (Parfümeriewaren) eingetragen. Der Kläger erzeugt und vertreibt unter diesen Marken Eau de Toilette, Feuchtigkeitscremen und Parfums im Einzel- und Großhandel. Die Beklagte ist Inhaberin der am 16. 2. 2002 angemeldeten und am 9. 1... mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §10a
Rechtssatz: Wird eine Marke im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware verwendet, ist im Zweifel ein kennzeichenmäßiger Gebrauch im Sinn eines betrieblichen Herkunftsnachweises anzunehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 134/06v Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 134/06v 17 Ob 7/07i Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: MSchG §10aPatG 1970 §22
Rechtssatz: Das Besitzen iSv § 10a Z 2 MSchG kann nicht mit einstweiliger Verfügung verboten werden, da damit ein nicht umkehrbarer Zustand geschaffen würde. Entscheidungstexte 4 Ob 134/06v Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 134/06v 17 Ob 24/09t Entscheidungstext OGH 19.11.2009 17 Ob 24/09t Auch;... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben Flüssiggas an inländische Kunden. „PRIMAGAZ" ist als österreichische Wortmarke AT 190891 für Waren der Klasse 4 (Propangas, Butangas sowie Gemische aus diesen Gasen; alle vorgenannten Waren in Tanks und/oder in Flaschen) sowie als Gemeinschafts-Bildmarke CTM 3540119 ua für Waren der Klasse 4 (Brennstoffe, verflüssigtes Erdölgas) und für Dienstleistungen der Klasse 39 (Verteilung von Energie, insbesondere Gas) zugunsten der Alleingesellschafterin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt unter der Bezeichnung „Hotel Harmonie" ein Hotel in Wien 9. Er ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 14. September 1989 national und international registrierten Wortmarke Nr. 127.093 „Hotel Harmonie". Diese ist für die Klasse 42 eingetragen, welche Dienstleistungen und Führung von Hotels, Hotelreservierung sowie die Verpflegung von Gästen in Hotels umfasst. Der Kläger verwendet die Wortmarkt „Hotel Harmonie" seit Registrierung. Er betreibt zwei ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. 5. 2001. Sie verwendet die Marke nicht für solche Waren, sondern derzeit nur als Titel einer Zeitschrift. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewirbt und verkauft sie ein für diese Spielkonsole entwickeltes Computer-Musik-... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Dem Markeninhaber ist (nur) der kennzeichenmäßige Gebrauch seines Zeichens vorbehalten (§§ 10, 10a MSchG). Kennzeichenmäßiger Gebrauch liegt vor, wenn im geschäftlichen Verkehr eine wörtliche oder bildliche Bezeichnung zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung oder in Bezug auf sie so gebraucht wird, dass der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren-... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z1MSchG §10a Z3MSchG §60
Rechtssatz: Das Inverkehrbringen von Waren aus Drittländern in der Gemeinschaft setzt deren Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr im Sinn von Art 24 EG voraus. In das Zollverfahren des externen Versandverfahrens oder des Zolllagerverfahrens überführte Nichtgemeinschaftswaren behalten, solange sie nicht in das Zollverfahren des zollrechtlich freien Verkehrs überführt werden, den zollrecht... mehr lesen...
Gründe: Im Privatanklageverfahren der C***** (C***** Inc.) und der Ca***** GmbH gegen Mag. Axel H***** wegen des Vergehens nach § 60 Abs 1 zweiter Fall Markenschutzgesetz, AZ 42 Hv 26/04y des Landesgerichtes Wiener Neustadt, wurde der Beschuldigte mit Urteil vom 27. Oktober 2004 (ON 34), mangels subjektiver Tatbestandsverwirklichung (im zweiten Rechtsgang neuerlich) von der wider ihn erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Im Privatanklageverfahren der C***** (... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z1MSchG §10a Z3MSchG §60
Rechtssatz: Das Inverkehrbringen von Waren aus Drittländern in der Gemeinschaft setzt deren Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr im Sinn von Art 24 EG voraus. In das Zollverfahren des externen Versandverfahrens oder des Zolllagerverfahrens überführte Nichtgemeinschaftswaren behalten, solange sie nicht in das Zollverfahren des zollrechtlich freien Verkehrs überführt werden, den zollrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Japan, ist Inhaberin der im österreichischen Markenregister unter AM 5705/88 für die Warenklassen 1 bis 42 registrierten internationale Marke CANON. Die Zweitklägerin, eine Vertriebsgesellschaft der Erstklägerin, ist aufgrund mündlich abgeschlossener Lizenzverträge berechtigt, die Marke der Erstklägerin CANON im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten zu nutzen und Markenrechtsverletzungen gerichtlich im eigenen ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a
Rechtssatz: Anders als bei Aufnahme eines bestimmten Zeichens als Metatag wird das Zeichen bei Einrichtung der „catch-all" Funktion nicht als jener Begriff definiert, der die Funktion der Marke übernehmen, der Adressierung der Homepage dienen und den Internetnutzer auf die Homepage leiten soll. Die Sub Level Domain wird vielmehr so eingerichtet, dass nicht eine bestimmte, vom Domaininhaber vorgesehene, sondern jede beliebige vo... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben Whirlpools. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke „Armstark" mit Priorität vom 19. 5. 2004. Die Marke ist unter anderem für die Klasse 11 (Whirlpools) geschützt. Die Klägerin ist auch Inhaberin der Domains „armstark.at", „armstark.com.", „armstarkwhirlpools.at", „armstarkwhirlpools.com", „armstark-whirlpools.at" und „armstark-whirlpools.com". Sie bietet auf ihrer Website „www.armstark.com" Whirlpools an. Auf diese Website wird auch bei E... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a
Rechtssatz: Das Einfüllen einer Ware in eine durch eine fremde Marke gekennzeichnete Verpackung (ein Behältnis) ist eine Markenbenutzungshandlung im Sinn des § 10a MSchG. Entscheidungstexte 4 Ob 167/04v Entscheidungstext OGH 28.09.2004 4 Ob 167/04v 4 Ob 118/06s Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 118/06s ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z3
Rechtssatz: Der Tatbestand der Einfuhr im Sinn des § 10a Z 3 MSchG ist schon dann verwirklicht, wenn die markenrechtsverletzende Ware bei ihrer Einfuhr nach zollbehördlichen Vorschriften beschlagnahmt wird, noch bevor sie dem Empfänger ausgefolgt worden und damit in seine Verfügungsgewalt gelangt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 121/04d Entscheidungstext OGH 18.08.20... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z3
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter eines Markenrechtseingriffs im Sinn des § 10a Z 3 MSchG ist, wer für den zur Beschlagnahme führenden Importvorgang (mit-)verantwortlich ist. Solches trifft auf einen inländischen Unternehmer zu, der Waren im Ausland in der Absicht erwirbt, diese ins Inland zu verbringen, auch wenn er den erforderlichen Transportvorgang nicht selbst durchführt, sondern ihn vertraglich Dritten überträgt. Er hat ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist weltweit führender Anbieter von Computern, Peripheriegeräten (Druckern), Taschenrechnern uä. Sie hat in dieser Branche große Präsenz und Bekanntheit erlangt und ist Inhaberin der Marken Hewlett Packard, HP, Laserjet und HP Invent. Das Unternehmen der Beklagten ist in Österreich im Bereich des Imports und Exports sowie des Vertriebs von Druckerzubehör, insbesondere von Tonern für Tintenstrahl- und Laserdrucker, tätig. Die Beklagte hat vom russischen Unt... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z3
Rechtssatz: Der Tatbestand der Einfuhr im Sinn des § 10a Z 3 MSchG ist schon dann verwirklicht, wenn die markenrechtsverletzende Ware bei ihrer Einfuhr nach zollbehördlichen Vorschriften beschlagnahmt wird, noch bevor sie dem Empfänger ausgefolgt worden und damit in seine Verfügungsgewalt gelangt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 121/04d Entscheidungstext OGH 18.08.20... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z3
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter eines Markenrechtseingriffs im Sinn des § 10a Z 3 MSchG ist, wer für den zur Beschlagnahme führenden Importvorgang (mit-)verantwortlich ist. Solches trifft auf einen inländischen Unternehmer zu, der Waren im Ausland in der Absicht erwirbt, diese ins Inland zu verbringen, auch wenn er den erforderlichen Transportvorgang nicht selbst durchführt, sondern ihn vertraglich Dritten überträgt. Er hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Marke Nr. 44.667 FIRN mit Priorität vom 4. 10. 1960. Die Marke genießt Schutz in den Warenklassen 5 und 30. Unter dieser Bezeichnung werden seit vielen Jahren die "Firn-Bonbons", nämlich Pfefferminzlutschzuckerl mit Schokofüllung, angeboten. In früheren Jahren wurde das Produkt - wie auch das Bonbon "Arosa", das nicht mehr hergestellt wird - intensiv im Fernsehen beworben. Seit Übernahme der Marke durch die Firma... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Wort-Bildmarke "LUMINA", welche in Österreich unter der Registernummer 205134 (mit Priorität 3. 4. 2002) - nicht färbig - eingetragen ist. Sie hat folgendes Aussehen: Die Marke der Klägerin ist ua für die Warenklasse 11, nämlich Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen, eingetragen. Die Klägerin verwendet ihre Marke im geschäftlichen Verkehr zumindest sei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: Österreichische Wortbildmarke Nr 74234, Beginn der Schutzdauer 26. 4. 1973; Österreichische Bildmarke Nr 176/258, Beginn der Schutzdauer 22. 6. 1998; Österreichische Bildmarke Nr 176108, Beginn der Schutzdauer 16. 6. 1998; Österreichische Wortbildmarke Nr 161022, Beginn der Schutzdauer 16. 11. 1995; Gemeinschaftsmarke Nr 218446, Beginn der Schutzdauer 10. 11. 1998. Zigaretten mit der Bezeichnung "Rothmans" werden von Rothman... mehr lesen...