RS OGH 2007/7/10 17Ob11/07b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.2007
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Norm

MSchG §10a

Rechtssatz

Der Markeninhaber kann die Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens für Waren, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, nicht verbieten, wenn diese Benutzung im Hinblick auf die Funktionen der Marke seine Interessen als Markeninhaber nicht beeinträchtigen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122215

Dokumentnummer

JJR_20070710_OGH0002_0170OB00011_07B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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