Norm
MSchG §10aRechtssatz
Das Einfüllen einer Ware in eine durch eine fremde Marke gekennzeichnete Verpackung (ein Behältnis) ist eine Markenbenutzungshandlung im Sinn des § 10a MSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119404Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009