Norm: MSchG 1970 §1
Rechtssatz: Ist die Form der Ware funktionsbedingt, kann sie nicht als besonderes Zeichen angesehen werden (Schwedenbombe). Entscheidungstexte 4 Ob 314/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 314/76 Veröff: SZ 49/65 = ÖBl 1976,154 4 Ob 302/86 Entscheidungstext OGH 04.02.1986 4 Ob 302/86 Auch; Beisatz: Tier... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §1MSchG 1970 §4
Rechtssatz: Wenn auch grundsätzlich eine fehlende oder zu geringe Kennzeichnungskraft durch eine entsprechende Verkehrsgeltung ausgeglichen werden kann, so muß doch das entsprechende Zeichen an sich schutzfähig sein und darf ihm nur die erforderliche Kennzeichnungskraft fehlen. Entscheidungstexte 4 Ob 314/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Tatfrage, ob die als Marke eingetragene Form der Ware durch die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Art ihrer Erzeugung funktionell bedingt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 314/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 314/76 Beisatz: Schwedenbombe (T1) Veröff: ÖBl 1976,151 = SZ 49/65 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4
Rechtssatz: Körperliche Gebilde können "Zeichen" im Sinne des § 1 MSchG und damit dem Markenschutz zugänglich sein (hier "besondere Abdeckung des Flaschenverschlusses im Form eines kopftuchartig angeordneten und durch eine Schnur mit Plombe gesicherten Tüchleins"). Entscheidungstexte 4 Ob 302/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 4 Ob 302/74 Veröff: ÖBl 1974,115 ... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet unter anderem, daß die beklagte Partei einzelne Produkte der Klägerin (Parfumerie-Markenartikel) vertreibe und dafür insbesondere in periodischen Druckschriften werbe. Dabei benütze sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbezeichnung und der Überschrift "Feinkosmetik-Shop" die für die klagende Partei geschützte Wortbildmarke in verwechslungsfähiger Weise und verstoße damit gegen § 9 UWG. Die beklagte Partei verschaffe sich auf diese Weise die mit dem Vertr... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §2 D11UWG §9 B5UWG §9 F3
Rechtssatz: Der Schutz eines Zeichens durch das MSchG dient im Interesse des Markeninhabers und der Allgemeinheit dem Schutz der Herkunftsfunktion und der damit verbundenen Vertrauensfunktion. Diese Funktion wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass rechtmäßig gekennzeichnete und in den Verkehr gebrachte Ware weiter vertrieben wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §2 D11UWG §9 B5
Rechtssatz: Wird Originalware unter unveränderter Verwendung der vom Hersteller dafür befugter Weise benützten Marke weitervertrieben, liegt mangels Verwechslungsgefahr keine gegen § 9 UWG verstoßende Verwendung der Marke vor. Entscheidungstexte 4 Ob 301/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 4 Ob 301/74 Beisatz: Lanvin (T1) Veröff: SZ 47/15 = ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4
Rechtssatz: Auch bei körperlichen Marken kann eine allenfalls zu geringe oder gänzlich fehlende Kennzeichnungskraft stets durch eine entsprechend hohe Verkehrsgeltung ausgeglichen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 302/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 4 Ob 302/74 Beisatz: Kopftuch - Flaschenverschluß. (T1) Veröff: ÖBl 1974,115 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §2 D11UWG §9 B5
Rechtssatz: Wettbewerbswidrig im Sinne des § 2 UWG könnte sein, wenn der unrichtige Anschein erweckt wird, das Unternehmen, das eine bestimmte Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet, sei ein vom Markeninhaber oder einem Rechtsnehmer ausgewähltes Geschäft, über welches der Detailverkauf der Markenware im Rahmen der dafür aufgebauten Organisation abgewickelt wird (Lanvin Parfums). Entscheid... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 B5
Rechtssatz: Durch den Verkauf der mit der Marke versehenen Waren ist das Markenrecht des Berechtigten erschöpft, so dass es dem Käufer unter diesem Gesichtspunkt nicht verwehrt werden kann, die Ware mit der Markenbezeichnung gewerblich weiterzuverwerten. Entscheidungstexte 4 Ob 343/73 Entscheidungstext OGH 04.01.1974 4 Ob 343/73 Beisatz: Semperit - Sch... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §14MSchG §30
Rechtssatz: Das Wort "Biochemie" ist absolut schutzunfähig. Seine Verwendung in einer Firma oder in einer Marke rechtfertigt noch nicht die Löschung einer anderen Marke, die das gleiche Wort enthält. Veröff: PBl 1973,98 = ÖBl 1973,80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1973:RS0105357 Dokumentnummer JJR_19730228_OPM0002_... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 Abs3 B5
Rechtssatz: Die inländische, nur mit dem Vertrieb betraute Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens kann auch unter Berufung auf ein eigenes österreichisches Markenrecht nicht verhindern, daß Originalware ihrer Muttergesellschaft, die von dieser selbst im Ausland unter einer gleichlautenden Marke in Verkehr gesetzt und dann von einem Dritten nach Österreich eingeführt wurde ("Parallelimport"), im... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) ist Inhaberin der österreichischen Marken A Nr 63.463 (Rhombus) und Nr 63.464 (Wort), welche u a für unbelichtete Filme eingetragen sind. Die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die A-AG in L, ist die Inhaberin der gleichen IR-Marken: sie hat der klagenden Partei als österreichische Alleinvertreterin an allen ihren in Österreich wirksamen internationalen Marken für das Gebiet der Republik Österreich eine aussc... mehr lesen...
Norm: MSchG §1
Rechtssatz: Acuh ein Zeichen, das nur aus einem zweifarbigen Quadrat, also einer Farbkombination, besteht, kann bei entsprechender Verkehrsgeltung als Marke geschützt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105405 Dokumentnummer JJR_19700629_OPM0002_0000OM00002_6900000_002 mehr lesen...
Norm: MSchG §1
Rechtssatz: "Stern" ist für Bier unterscheidungskräftig; das gilt jedoch nicht für die Worte "Bräu", "Quell", "Pils", "Malz" und "Export". Veröff: PBl 1966,77 = ÖBl 1966,57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1966:RS0105406 Dokumentnummer JJR_19660209_OPM0002_0000OM00009_6500000_002 mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §22
Rechtssatz: Ist im Markenregister die Warenangabe für die Marke beschränkt, so kann für einen anderen dieselbe oder eine ähnliche Marke für die ausgenommenen Waren oder Warengruppen registriert werden. Veröff: JBl 1963,331 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PGH0002:1962:RS0105263 Dokumentnummer JJR_19621024_PGH0002_00000M00006_6200000_003 mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §3 Abs1 Z4
Rechtssatz: Mangelnde markenrechtliche Unterscheidungskraft eines lediglich aus der Abbildung eines Bonbons der verkehrsbekannten Sorte "Schweizer Kreuz" bestehenden Bildzeichens für Bonbons dieser Art. Wegen der Gefahr einer Täuschung des Publikums im Sinne des § 3 Abs 1 Z 4 MSchG kann dieses Zeichen aber auch nicht für Zuckerwaren, Pralinen und Bonbons anderer Art registriert werden. Veröff: PBl 1963,68 = ÖBl 19... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §1
Rechtssatz: Zur Frage des Markenschutzes bei aus mehreren Worten oder Zeichen zusammengesetzten Marken. Entscheidungstexte 5 Os 716/56 Entscheidungstext OGH 24.01.1957 5 Os 716/56 Veröff: SSt XXVIII/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0066835 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Beide Streitteile erzeugen Backpulver und Vanillinzucker. Die beklagte Partei füllte ihre Waren in Säckchen, die auf der Vorderseite in einem verzierten Oval das Wort "Haas", darunter einen sitzenden Hasen, der auf einem Teller einen Gugelhupf serviert, zeigen. Am unteren Ende des Päckchens befindet sich bei dem Backpulver das Wort "Pulver", bei Vanillinzucker das Wort "Vanillinzucker". Von der beklagten Partei wurden der Vorderseite dieser Packung entsprechende Marken beim österreich... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §1
Rechtssatz: Zeichen, die die Ware nur beschreiben, bloß eine Funktion der Ware abgeben, können nicht markenrechtlichen Schutz genießen (Haas - Backpulver und Vanillinzucker - gegen Firma König). Entscheidungstexte 1 Ob 137/52 Entscheidungstext OGH 12.03.1952 1 Ob 137/52 Beisatz: Siehe auch 1 Ob 359/52. (T1) Veröff: SZ 25/63 = ÖBl 1957,34 ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §1
Rechtssatz: Das Wesen einer Marke besteht darin, Waren von anderen gleichartigen Waren zu unterscheiden. Dies trifft auch dann zu, wenn eine Bildmarke die ganze Schaufläche der Ware (zB eines Abzeichens oder einer Plakette) bedeckt. Entscheidungstexte 5 Os 106/51 Entscheidungstext OGH 16.03.1951 5 Os 106/51 Veröff: EvBl 1951/224 S 278 = EvBl 1951/244 S 308 ... mehr lesen...