RS OGH 1962/10/24 M6/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1962
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Norm

MSchG §1
MSchG §22

Rechtssatz

Ist im Markenregister die Warenangabe für die Marke beschränkt, so kann für einen anderen dieselbe oder eine ähnliche Marke für die ausgenommenen Waren oder Warengruppen registriert werden. Veröff: JBl 1963,331

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PGH0002:1962:RS0105263

Dokumentnummer

JJR_19621024_PGH0002_00000M00006_6200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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