Norm
MSchG §1Rechtssatz
Ist im Markenregister die Warenangabe für die Marke beschränkt, so kann für einen anderen dieselbe oder eine ähnliche Marke für die ausgenommenen Waren oder Warengruppen registriert werden. Veröff: JBl 1963,331
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1962:RS0105263Dokumentnummer
JJR_19621024_PGH0002_00000M00006_6200000_003