Norm: JWG 1954 §22JWG 1989 §4 Abs1KindRÄG 1989 ArtVI §2UVG §9 Abs2UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Seit Inkrafttreten des KindRÄG 1989 kommt nur noch dem jeweiligen Bundesland als Jugendwohlfahrtsträger die Stellung eines Unterhaltssachwalters nach § 9 Abs 2 UVG zu. Das gilt auch in den Fällen, wo zuvor eine Bezirksverwaltungsbehörde diese Funktion gemäß §§ 22 JWG 1954, 9 Abs 2 alt UVG innehatte. Die Übertragung der Ausübung der Unterhaltssachwalterscha... mehr lesen...
Norm: JWG §22
Rechtssatz: Bei der Vertretungsmacht eines gemäß § 22 Abs 2 JWG bestellten besonderen Sachwalters zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, handelt es sich um keine auf einzelne bestimmte Prozeßhandlung beschränkte Vollmacht, die im Regelfall mit dem Tode erlischt. Damit erscheint es aber sachgerecht, die Vertretungsmacht des besonderen Kurators, was ihre Weiterwirkung beim Tod des Vertretenen betrifft, so wie eine Prozeßvollmach... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3JWG §22
Rechtssatz: Durch die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum Sachwalter nach § 22 JWG hat der Minderjährige das Recht erworben, durch sie vertreten zu werden. Daher keine Bedachtnahme auf einen verspäteten Rekurs. Entscheidungstexte 2 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 13.09.1983 2 Ob 561/83 2 Ob 625... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Daß auch ein besonderer Sachwalter nach § 22 JWG immer zu entheben wäre, wenn ein Fall der Vorschußgewährung bloß nach § 4 Z 2 oder 3 UVG vorliegt und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes nach der Lage des Falles nichts beizutragen vermag (§ 9 Abs 3, 2.Satz UVG), ist weder den Bestimmungen des JWG noch dem UVG... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 Abs3 DJWG §22
Rechtssatz: Wurde das Bezirksjugendamt vom Pflegschaftsgericht rechtskräftig zum Unterhaltssachwalter bestellt, wurde durch diesen Gerichtsbeschluß und nicht durch ein privatrechtliches Rechtsgeschäft (zB Bevollmächtigungsvertrag) des Vaters das Bezirksjugendamt alleiniger und unmittelbarer Vertreter der Kinder für die Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche. Seither ist dieser Aufgabenkreis dem Vater als allgemeine... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §9 B1JWG §22
Rechtssatz: Solange das Bezirksjugendamt die Vormundschaft führt, können nur von ihm namens des Kindes Anträge gestellt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zwar in der Frage der Entziehung oder Einschränkung der elterlichen Rechte und Pflichten erforderlichernfalls anzuhören und kann ("wer immer") auch das Gericht anrufen, wenn die Eltern oder Großeltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen... mehr lesen...
Norm: ABGB §271JWG §17JWG §20JWG §22
Rechtssatz: Grundsätzlich hat niemand ein Recht auf Bestellung zum Kurator, auch nicht die Bezirksverwaltungsbehörde. Entscheidungstexte 1 Ob 678/78 Entscheidungstext OGH 20.07.1978 1 Ob 678/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049156 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AAußStrG §16 BIII2bJWG §22
Rechtssatz: Da das Gesetz bei der Beurteilung, ob eine offenbare Gesetzwidrigkeit vorliegt, in seinem Zusammenhang betrachtet werden muß, kann hier (§§ 18, 22 JWG) kein Zweifel an der Absicht des Gesetzgebers aufkommen, welche dahin geht, daß dann, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde als Kurator oder Sachwalter eines Minderjährigen einen Vergleich über die Höhe gesetzlicher Unterhaltsleistungen abschlie... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 Abs3 DJWG §22
Rechtssatz: Keine Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Sachwalter des Kindes für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, wenn die Hereinbringung bisher problemlos war. Entscheidungstexte 7 Ob 816/76 Entscheidungstext OGH 16.12.1976 7 Ob 816/76 Veröff: ÖA 1978,47 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22
Rechtssatz: Welche Maßnahmen unter dem Begriff "Durchsetzung der Unterhaltsansprüche" im einzelnen zu verstehen sind, wird im Gesetz nicht gesagt; ebensowenig wann ein "schwieriger Fall" vorliegt, weshalb auch die Beurteilung dieser Voraussetzung dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes überlassen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 111/75 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 Abs1 B1JWG §22 zweiter Satz
Rechtssatz: Wurde gem § 22 zweiter Satz JWG die Bezirksverwaltungsbehörde (zwecks Hereinbringung von Unterhaltsbeträgen für einen Minderjährigen) zum besonderen Kurator bestellt, so ist sie nicht auch befugt, Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Antrages auf Aberkennung der väterlichen Gewalt zu erheben. Entscheidungstexte 8 Ob 239/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166a Abs1ABGB §198 Abs3 DAußStrG §9 B2JWG §22
Rechtssatz: Wurde das Jugendamt iS der §§ 22 JWG, 198 Abs 3 ABGB zum besonderen Sachwalter zur "Durchsetzung der Unterhaltsansprüche" eines Minderjährigen bestellt, so hat es alle mit der Hereinbringung des Unterhaltes vom Vater des Kindes zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen.Dazu gehört aber nicht nur die Geltendmachung der dem Kind gem § 166 a Abs 1 ABGB zustehenden Alimentationsansp... mehr lesen...
Norm: ABGB §271JWG §17JWG §22AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Gegen die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Kurator oder besonderen Sachwalter gemäß § 22 JWG in einem Falle, bei dem es sich um die Hereinbringung von Unterhaltsanprüchen ehelicher minderjähriger österreichischer Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, handelt, bestehen keine Bedenken. Das in den Vorschriften des § 17 JWG zum Ausdruck kommende Territorialitä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Bestimmung, welche Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Kurator bestellt werden kann, enthält § 22 JWG nicht. Schon allein aus diesem Grunde kann in der Ablehnung der Enthebung einer Bezirksverwaltungsbehörde keine offenbare Gesetzwidrigkeit erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 163/71 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1JWG §22
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde kommt keine Rekurslegitimation gegen die Abweisung ihres Antrages auf Bestellung zum besonderen Kurator im Sinne des § 22 JWG zu. Entscheidungstexte 8 Ob 248/69 Entscheidungstext OGH 16.12.1969 8 Ob 248/69 EvBl 1970/214 S 353 1 Ob 678/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JWG §19JWG §22
Rechtssatz: Wenn es das Wohl des Kindes erheischt, kommt nur eine Wiederbestellung des auf seinen Antrag entlassenen Amtsvormundes, nicht aber dessen Bestellung zum besonderen Kurator in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 266/63 Entscheidungstext OGH 26.09.1963 5 Ob 266/63 Veröff: EvBl 1964/91 S 132 European Cas... mehr lesen...
Norm: JWG §22
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 22 JWG. Entscheidungstexte 2 Ob 9/62 Entscheidungstext OGH 02.02.1962 2 Ob 9/62 Veröff: JBl 1962,609 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0063484 Dokumentnummer JJR_19620202_OGH0002_0020OB00009_6200000_001 mehr lesen...