Mit Schreiben vom 18. August 2005 beantragte die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Partei die Rückerstattung zu Ungebühr entrichteter IESG-Zuschläge von August 2000 bis Juli 2005 in der Gesamthöhe von EUR 26.918,85 zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab Fälligkeit der jeweiligen Zahlungen. Die Beschwerdeführerin brachte vor, bei Durchsicht der Lohnverrechnungsunterlagen sei aufgefallen, dass für sämtliche Mitarbeiter der F GmbH & Co KG bzw. in weiterer Folge der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6;IESG §12 Abs1 Z4;IESG §17a Abs43 idF 2005/I/102;
Rechtssatz: Mit der Novelle BGBl. I Nr. 102/2005 wurde aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen das IESG dahingehend geändert, dass auch leitende Angestellte unter das IESG fallen und in Zukunft nur noch solche Geschäftsführer aus dessen Geltungsbereich ausgenommen sind, die in keinem Arbeits... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde als Einspruchsbehörde (§ 12 Abs. 4 IESG in Verbindung mit § 5 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz) den Antrag der Beschwerdeführer auf Feststellung, ob der Zweitbeschwerdeführer dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem IESG zuzurechnen ist, zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Erlassung eines Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde als Einspruchsbehörde (§ 12 Abs. 4 IESG in Verbindung mit § 5 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz) den Antrag der Beschwerdeführer auf Feststellung, ob der Zweitbeschwerdeführer dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem IESG zuzurechnen ist, zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Erlassung eines Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;IESG §1 Abs6 Z3;
Rechtssatz: Der Arbeitgeber kann die Frage, ob der bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer zu den im § 1 Abs 6 Z 3 IESG genannten Personen gehört, durch Erhebung von Rechtsmitteln im Beitragsverfahren einer Klärung zuführen. Eine gesonderte bescheidmäßige Feststellung über die im Beitragsverfahren zu löse... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ASGG §65 Abs1 Z7;ASGG §67;AVG §56;AVG §8;IESG §1 Abs6;IESG §10;IESG §12 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat im Verfahren zur Einhebung des - vom Arbeitgeber zu tragenden - Zuschlages gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG keine Parteistellung, sodass sein Antrag auf Feststellung, ob er dem anspruchsberech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;IESG §1 Abs6 Z3;
Rechtssatz: Der Arbeitgeber kann die Frage, ob der bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer zu den im § 1 Abs 6 Z 3 IESG genannten Personen gehört, durch Erhebung von Rechtsmitteln im Beitragsverfahren einer Klärung zuführen. Eine gesonderte bescheidmäßige Feststellung über die im Beitragsverfahren zu löse... mehr lesen...
Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 3. Juni 1986, AZ 5 Sa n1/86, wurde über das Vermögen des F. das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 22. September 1986, AZ 5 S n2/86, wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Der Beschwerdeführer begehrte mit seinem Antrag vom 12. Juni 1986 Insolvenz-Ausfallgeld u.a. für Abfertigung in der Höhe von S 201.722,40, für anteilige Weihnachtsremuneration und anteiligen Urlaubszuschuß für die Zeit vom 1. Jänner bis 31... mehr lesen...
Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 3. Juni 1986, AZ 5 Sa n1/86, wurde über das Vermögen des F. das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 22. September 1986, AZ 5 S n2/86, wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Der Beschwerdeführer begehrte mit seinem Antrag vom 12. Juni 1986 Insolvenz-Ausfallgeld u.a. für Abfertigung in der Höhe von S 201.722,40, für anteilige Weihnachtsremuneration und anteiligen Urlaubszuschuß für die Zeit vom 1. Jänner bis 31... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/13 89/11/0118 1 Stammrechtssatz Den im § 1 Abs 6 Z 2 IESG genannten Organmitgliedern steht - unabhängig von ihrer Arbeitnehmereigenschaft iSd § 1151 ABGB und damit des § 1 IESG sowie unabhängig von ihrer rechtliche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/13 89/11/0118 1 Stammrechtssatz Den im § 1 Abs 6 Z 2 IESG genannten Organmitgliedern steht - unabhängig von ihrer Arbeitnehmereigenschaft iSd § 1151 ABGB und damit des § 1 IESG sowie unabhängig von ihrer rechtliche... mehr lesen...
Aus Anlaß der Eröffnung des Anschlußkonkurses über das Vermögen der A-Handelsgesellschaft m.b.H. (im folgenden GmbH) mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. Februar 1985 begehrte der Beschwerdeführer Insolvenz-Ausfallgeld für offene Forderungen aus dem durch vorzeitigen Austritt am 15. März 1985 beendeten Arbeitsverhältnis zur GmbH in Höhe von S 349.356,05 (darunter für Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 16. März bis 15. Juni 1985, für anteilige Sonderzahlungen und für Ab... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. Juli 1986, AZ 6 Sa n1/86, wurde über das Vermögen der XY-GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 31. Oktober 1986, AZ 6 S nn1/86, wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Der Beschwerdeführer beantragte die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene Ansprüche aus seinem Arbeitsverhältnis mit dieser Gesellschaft. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste Wien vom 11. Juni 1987 wurde ihm I... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. März 1985, Zl. 83/11/0181, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Landesarbeitsamtes Tirol vom 29. Juni 1983 insoweit, als mit ihm der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine behauptete Abfertigungsforderung (einschließlich zweier Sonderzahlungen) im Betrag von S 647.990,-- netto abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inh... mehr lesen...
Aus Anlaß der Eröffnung des Anschlußkonkurses über das Vermögen der A-Handelsgesellschaft m.b.H. (im folgenden GmbH) mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. Februar 1985 begehrte der Beschwerdeführer Insolvenz-Ausfallgeld für offene Forderungen aus dem durch vorzeitigen Austritt am 15. März 1985 beendeten Arbeitsverhältnis zur GmbH in Höhe von S 349.356,05 (darunter für Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 16. März bis 15. Juni 1985, für anteilige Sonderzahlungen und für Ab... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. Juli 1986, AZ 6 Sa n1/86, wurde über das Vermögen der XY-GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 31. Oktober 1986, AZ 6 S nn1/86, wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Der Beschwerdeführer beantragte die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene Ansprüche aus seinem Arbeitsverhältnis mit dieser Gesellschaft. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste Wien vom 11. Juni 1987 wurde ihm I... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. März 1985, Zl. 83/11/0181, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Landesarbeitsamtes Tirol vom 29. Juni 1983 insoweit, als mit ihm der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine behauptete Abfertigungsforderung (einschließlich zweier Sonderzahlungen) im Betrag von S 647.990,-- netto abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inh... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Angestellter nur während eines Teilzeitraumes seines Angestelltenverhältnisses Organmitglied seines Arbeitgebers iSd § 1 Abs 6 Z 2 IESG war, kommt eine entsprechende Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes für die geltend gemachte Abfertigung in Betracht. Dies gilt nicht nur d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Das Insolvenz-Ausfallgeld für einen arbeitsvertragsrechtlich gebührenden Anspruch auf Abfertigung ist im Verhältnis der Zeit, in der der Arbeitnehmer Organmitglied war, zu der Zeit, in der er keine Organmitgliedschaft besaß, zu kürzen (Hinweis E 25.10.1988, 87/11/0240). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Den im § 1 Abs 6 Z 2 IESG genannten Organmitgliedern steht - unabhängig von ihrer Arbeitnehmereigenschaft iSd § 1151 ABGB und damit des § 1 IESG sowie unabhängig von ihrer rechtlichen und faktischen Einflußmöglichkeit auf die juristische Person im In... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Soweit Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung für die Jahre begehrt wurde, in denen der ASt Geschäftsführer der Gesellschaft war, kommt diesbezüglich die Ausschlußbestimmung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG voll zum Tragen (Hinweis E 23.2.1988, 87/11/0158); für das Arbeitsjahr, in dem der ASt nur während eines Teiles Gesch... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29;IESG §1 Abs2;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung gem § 29 AngG stellt keine Gegenleistung für die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Fortzahlung des zuletzt gebührenden Entgeltes als pauschalierter Schadenersatz durch eine bestimmte Zeit mit dem Zweck dar, den Angestellten wirts... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Wurde die Abfertigung nicht erst bei
Begründung: der Organstellung, sondern schon vorher vereinbart, so erwuchs der aus der Anrechnung von Vordienstzeiten resultierende Teil der Abfertigung aus dem Angestelltenverhältnis des Bf vor Beginn der Geschäftsführerzeit (Hinweis E 11.3.1988, 87/11/0112). ... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §23 Abs1;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Angestellter nur während eines Teilzeitraumes seines Angestelltenverhältnisses Organmitglied seines Arbeitgebers iSd § 1 Abs 6 Z 2 IESG war, kommt eine entsprechende Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes für die geltend gemachte Abfertigung in Betracht. Dies gilt nicht nur d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Das Insolvenz-Ausfallgeld für einen arbeitsvertragsrechtlich gebührenden Anspruch auf Abfertigung ist im Verhältnis der Zeit, in der der Arbeitnehmer Organmitglied war, zu der Zeit, in der er keine Organmitgliedschaft besaß, zu kürzen (Hinweis E 25.10.1988, 87/11/0240). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Den im § 1 Abs 6 Z 2 IESG genannten Organmitgliedern steht - unabhängig von ihrer Arbeitnehmereigenschaft iSd § 1151 ABGB und damit des § 1 IESG sowie unabhängig von ihrer rechtlichen und faktischen Einflußmöglichkeit auf die juristische Person im In... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Soweit Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung für die Jahre begehrt wurde, in denen der ASt Geschäftsführer der Gesellschaft war, kommt diesbezüglich die Ausschlußbestimmung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG voll zum Tragen (Hinweis E 23.2.1988, 87/11/0158); für das Arbeitsjahr, in dem der ASt nur während eines Teiles Gesch... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29;IESG §1 Abs2;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung gem § 29 AngG stellt keine Gegenleistung für die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Fortzahlung des zuletzt gebührenden Entgeltes als pauschalierter Schadenersatz durch eine bestimmte Zeit mit dem Zweck dar, den Angestellten wirts... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Wurde die Abfertigung nicht erst bei
Begründung: der Organstellung, sondern schon vorher vereinbart, so erwuchs der aus der Anrechnung von Vordienstzeiten resultierende Teil der Abfertigung aus dem Angestelltenverhältnis des Bf vor Beginn der Geschäftsführerzeit (Hinweis E 11.3.1988, 87/11/0112). ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: GmbHG §42 Abs4;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Durch eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 42 Abs 4 GmbHG wird die Wirksamkeit des Generalversammlungsbeschlusses (hier: über die Abberufung des Geschäftsführers) hinausgeschoben, sodass damit eine Rechtswirkung für die Zukunft, nicht aber auch für die Vergangenheit (dh... mehr lesen...