RS Vwgh 1990/3/13 89/11/0118

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs6 Z2;

Rechtssatz

Wurde die Abfertigung nicht erst bei Begründung der Organstellung, sondern schon vorher vereinbart, so erwuchs der aus der Anrechnung von Vordienstzeiten resultierende Teil der Abfertigung aus dem Angestelltenverhältnis des Bf vor Beginn der Geschäftsführerzeit (Hinweis E 11.3.1988, 87/11/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110118.X03

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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