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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs6 Z2;Rechtssatz
Wurde die Abfertigung nicht erst bei Begründung der Organstellung, sondern schon vorher vereinbart, so erwuchs der aus der Anrechnung von Vordienstzeiten resultierende Teil der Abfertigung aus dem Angestelltenverhältnis des Bf vor Beginn der Geschäftsführerzeit (Hinweis E 11.3.1988, 87/11/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110118.X03Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009