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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Arbeitgeber kann die Frage, ob der bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer zu den im § 1 Abs 6 Z 3 IESG genannten Personen gehört, durch Erhebung von Rechtsmitteln im Beitragsverfahren einer Klärung zuführen. Eine gesonderte bescheidmäßige Feststellung über die im Beitragsverfahren zu lösende Frage, ob ein Arbeitnehmer zu den Personen im Sinne des § 1 Abs 6 IESG gehört, ist unzulässig.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110011.X03Im RIS seit
25.01.2001