RS Vwgh 1999/2/9 98/11/0011

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Veröffentlicht am 09.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §56;
IESG §1 Abs6 Z3;

Rechtssatz

Der Arbeitgeber kann die Frage, ob der bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer zu den im § 1 Abs 6 Z 3 IESG genannten Personen gehört, durch Erhebung von Rechtsmitteln im Beitragsverfahren einer Klärung zuführen. Eine gesonderte bescheidmäßige Feststellung über die im Beitragsverfahren zu lösende Frage, ob ein Arbeitnehmer zu den Personen im Sinne des § 1 Abs 6 IESG gehört, ist unzulässig.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110011.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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