Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: GmbHG §15;GmbHG §16;GmbHG §84 Abs1 Z4;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;KO §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0181 E 13. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Durch die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GesmbH endet hier die Funktion des Geschäftsführers der GesmbH, da auch die Rechtspersönlichkeit der dur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Gebührt dem Antragsteller unter Bedachtnahme auf das Weiterbestehen seiner Organmitgliedschaft zur GesmbH trotz Konkurseröffnung jedenfalls weniger Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung als ihm ohnehin zuerkannt wurde, so ist er dadurch, dass die Behörde von... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 idF 1986/395;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Frage, ob einem Antragsteller ein arbeitsvertragsrechtlicher Anspruch zusteht, ist eine im Verfahren auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallsgeld - unabhängig von § 1 Abs 6 Z 2 IESG - allein nach arbeitsvertragsrechtl Grundsätzen zu lösende Vorfrage. Europe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Gekürztes Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung ist auch dann zuzuerkennen, wenn die Abfertigung für Anwartschaftszeiten gebührt, die als "Vordienstzeiten im selben Betrieb bzw. Teilbetrieb" zu qualifizieren sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Zusammenfassende Darstellung der Judikatur dazu, wann einem ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubs- und Kündigungsentschädigung sowie Abfertigung gebührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X01 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Gebührt der arbeitsrechtliche Anspruch für Zeiträume, während derer der Arbeitnehmer teils Organmitglied war, teils nicht mehr oder noch nicht Organmitglied war, so kommt es zu einer entsprechenden Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes (Hinweis auf E 5.12.1984, 83/11/0105, VwSlg 11602 A/1984 und E 20.3.1985, 8... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 idF 1986/395;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Frage, ob einem Antragsteller ein arbeitsvertragsrechtlicher Anspruch zusteht, ist eine im Verfahren auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallsgeld - unabhängig von § 1 Abs 6 Z 2 IESG - allein nach arbeitsvertragsrechtl Grundsätzen zu lösende Vorfrage. Europe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Gekürztes Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung ist auch dann zuzuerkennen, wenn die Abfertigung für Anwartschaftszeiten gebührt, die als "Vordienstzeiten im selben Betrieb bzw. Teilbetrieb" zu qualifizieren sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Zusammenfassende Darstellung der Judikatur dazu, wann einem ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubs- und Kündigungsentschädigung sowie Abfertigung gebührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X01 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Gebührt der arbeitsrechtliche Anspruch für Zeiträume, während derer der Arbeitnehmer teils Organmitglied war, teils nicht mehr oder noch nicht Organmitglied war, so kommt es zu einer entsprechenden Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes (Hinweis auf E 5.12.1984, 83/11/0105, VwSlg 11602 A/1984 und E 20.3.1985, 8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §74 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die aus der Umrechnung von im Verfahren nach dem IESG geltend gemachten Bruttobeträge in Nettobeträge erwachsenen Kosten des Antragstellers entstehen nicht in Verfolgung von Ansprüchen gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber, sondern im Verwaltun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs2 Z4;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 1 IESG knüpft die Berechtigung auf die öffentlichrechtliche (sozialversicherungsrechtliche) Leistung des Insolvenz-Ausfallgeldes für bestimmte, in § 1 Abs 2, 3 und 4 sowie § 3 näher b... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung gemäß § 29 AngG stellt keine Gegenleistung für die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Fortzahlung des zuletzt gebührenden Entgeltes als pauschalierter Schadenersatz durch eine bestimmte Zeit mit dem Zweck dar, den Angestellten wir... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Einem dem Personenkreis des § 1 Abs 6 Z 2 IESG zuzuzählenden Antragsteller auf Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten, die ihm bei der Geltendmachung von Hauptansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG erwachsen sind, gebührt Insolvenz-Ausfallgeld nur für jenen Teil der Kosten nach § 1 A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: War der Antragsteller im Zeitpunkt der Beendigung seines Dienstverhältnisses nicht mehr Geschäftsführer, so steht § 1 Abs 6 Z 2 IESG der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine arbeitsrechtlich gebührende Kündigungsentschädigung in voller Höhe auch dann nicht entgegen, wenn für die Berechnung der Künd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §74 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die aus der Umrechnung von im Verfahren nach dem IESG geltend gemachten Bruttobeträge in Nettobeträge erwachsenen Kosten des Antragstellers entstehen nicht in Verfolgung von Ansprüchen gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber, sondern im Verwaltun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;IESG §1 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs2 Z4;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: § 1 Abs 1 IESG knüpft die Berechtigung auf die öffentlichrechtliche (sozialversicherungsrechtliche) Leistung des Insolvenz-Ausfallgeldes für bestimmte, in § 1 Abs 2, 3 und 4 sowie § 3 näher b... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §29;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung gemäß § 29 AngG stellt keine Gegenleistung für die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Fortzahlung des zuletzt gebührenden Entgeltes als pauschalierter Schadenersatz durch eine bestimmte Zeit mit dem Zweck dar, den Angestellten wir... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Einem dem Personenkreis des § 1 Abs 6 Z 2 IESG zuzuzählenden Antragsteller auf Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten, die ihm bei der Geltendmachung von Hauptansprüchen nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG erwachsen sind, gebührt Insolvenz-Ausfallgeld nur für jenen Teil der Kosten nach § 1 A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: War der Antragsteller im Zeitpunkt der Beendigung seines Dienstverhältnisses nicht mehr Geschäftsführer, so steht § 1 Abs 6 Z 2 IESG der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine arbeitsrechtlich gebührende Kündigungsentschädigung in voller Höhe auch dann nicht entgegen, wenn für die Berechnung der Künd... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Geschäftsführer einer GesmbH sind Organmitglieder im Sinne des § 1 Abs 6 Z 2 IESG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986110181.X01 Im RIS seit 06.06.2006 mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Geschäftsführer einer GesmbH sind Organmitglieder im Sinne des § 1 Abs 6 Z 2 IESG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986110181.X01 Im RIS seit 06.06.2006 mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: GmbHG §15;GmbHG §16;GmbHG §84 Abs1 Z4;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;KO §1;
Rechtssatz: Durch die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GesmbH endet hier die Funktion des Geschäftsführers der GesmbH, da auch die Rechtspersönlichkeit der durch Konkurs aufgelösten GesmbH während des Konkursverfahrens bestehen ble... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: GmbHG §16;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Masseverwalter stellt keine Abberufung von der Geschäftsführerfunktion in einer GesmbH dar, ebenso wenig stellt der vom Geschäftsführer dem Masseverwalter gegenüber erklärte vorzeitige Austritt aus seinem Dienstverhältnis einen Rückt... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: GmbHG §15;GmbHG §16;GmbHG §84 Abs1 Z4;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;KO §1;
Rechtssatz: Durch die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GesmbH endet hier die Funktion des Geschäftsführers der GesmbH, da auch die Rechtspersönlichkeit der durch Konkurs aufgelösten GesmbH während des Konkursverfahrens bestehen ble... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: GmbHG §16;IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
Rechtssatz: Die Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Masseverwalter stellt keine Abberufung von der Geschäftsführerfunktion in einer GesmbH dar, ebenso wenig stellt der vom Geschäftsführer dem Masseverwalter gegenüber erklärte vorzeitige Austritt aus seinem Dienstverhältnis einen Rückt... mehr lesen...