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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs6 Z2;Rechtssatz
Soweit Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung für die Jahre begehrt wurde, in denen der ASt Geschäftsführer der Gesellschaft war, kommt diesbezüglich die Ausschlußbestimmung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG voll zum Tragen (Hinweis E 23.2.1988, 87/11/0158); für das Arbeitsjahr, in dem der ASt nur während eines Teiles Geschäftsführer war, wird ein entsprechend der Dauer seiner Organmitgliedschaft gekürztes Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung zuzusprechen sein (Hinweis E 20.11.1985, 84/11/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110118.X05Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009