Norm
IESG §1 Abs4 litaRechtssatz
Insolvenzausfallgeld für eine Abfertigung gebührt nur im Falle einer gesetzlichen Abfertigung. Eine gesetzliche Abfertigung läge auch vor, wenn ein Arbeitnehmer aus einem Austrittsgrund unter Hinweis auf diesen gekündigt hätte, nicht aber, wenn er einer angedrohten Entlassung durch eine Selbstkündigung begegnet. § 48 ASGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101975Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021