RS OGH 1996/5/23 8ObS2104/96m

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Norm

AngG §23 Abs4
IESG §1 Abs4
IESG §1 Abs4 lita

Rechtssatz

Der sich nach dem Zeitpunkt des Entstehens des Abfertigungsanspruches bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ergebende Grenzbetrag ist auch für die im nächsten Jahr zu leistenden Abfertigungsteilbeträge maßgebend. § 48 ASGG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Fälligkeit, Teilbetrag, Abfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101981

Dokumentnummer

JJR_19960523_OGH0002_008OBS02104_96M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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