Norm
AngG §23 Abs4Rechtssatz
Der sich nach dem Zeitpunkt des Entstehens des Abfertigungsanspruches bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ergebende Grenzbetrag ist auch für die im nächsten Jahr zu leistenden Abfertigungsteilbeträge maßgebend. § 48 ASGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Fälligkeit, Teilbetrag, AbfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101981Dokumentnummer
JJR_19960523_OGH0002_008OBS02104_96M0000_001