RS OGH 1994/3/17 8ObS2/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1994
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Norm

IESG §1 Abs3 Z4
IESG §1 Abs4

Rechtssatz

Wird mit einem Angestellten vereinbart, die mit seiner Bestellung zum Organmitglied fällig gewordene Abfertigung nicht auszuzahlen, so soll zusätzlich zu diesem "Entgeltstop" nicht auch noch eine weitere Sanktion durch Zahlung eines auf den Zeitpunkt der Bestellung zurückreichenden und damit nahezu zwangsläufig niedrigeren Grenzbetrages treten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076833

Dokumentnummer

JJR_19940317_OGH0002_008OBS00002_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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