Norm
IESG §1 Abs3 Z2Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, die Bestimmung des Abs 3 dahin auszulegen, daß Abfertigungsansprüche nicht nur nach Maßgabe des Abs 4, sondern auch mit dem Umfang begrenzt sind, in welchem sie nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes oder anderer gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften zustehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076822Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2015