Norm
IESG §1 Abs4 litaRechtssatz
Durch diese Bestimmung ist der Bruttobetrag der Abfertigung begrenzt. Als gesicherter höherer Anspruch im Sinne dieser Bestimmung ist der die einfache Höchstbeitragsgrundlage übersteigende Anspruch an Abfertigung bis zum Ausmaß der zweifachen Höchstbeitragsgrundlage zu verstehen; dieser die einfache Höchstbeitragsgrundlage übersteigende Teil des Abfertigungsanspruches ist nun bis zum Erreichen der mit der zweifachen Höchstbeitragsgrundlage für den Abfertigungsanspruch insgesamt fixierten Höchstgrenze - im Gegensatz zur Regelung nach lit a - nur mehr mit dem halben Betrag der zustehenden Abfertigung gesichert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075238Dokumentnummer
JJR_19951024_OGH0002_008OBS00038_9500000_001