RS OGH 1994/12/15 8ObS21/94, 8ObS1009/94

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Norm

IESG §1 Abs4

Rechtssatz

Im Fall der Urlaubsentschädigung für einen Urlaubsanspruch von sechsundzwanzig Werktagen ist die monatliche Höchstbeitragsgrundlage nicht durch den Faktor dreißig, sondern durch den Faktor sechsundzwanzig zu dividieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076897

Dokumentnummer

JJR_19941215_OGH0002_008OBS00021_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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