Begründung: Am 14. 10. 2005 ereignete sich in der Stadt Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und der Erstbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Zum Unfall kam es, weil der Kläger in einem (großen ) Kreisverkehr bei der Autobahn-Auffahrt Salzburg-Mitte vom inneren (linken) auf den äußeren (rechten) Fahrstreifen wechselte, ohne sich vorher v... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 3. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem ein - ohne Außenspiegel - 2,5 m breiter Müllwagen der Klägerin sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Pkw mit einem ca 2,2 m breiten Pferdeanhänger beteiligt waren. Die für die Fahrtrichtung der unfallbeteiligten Fahrzeuge vorgesehene Fahrbahn verjüngte sich gleichmäßig von etwa 6 m auf 5 m, was ein Nebeneinanderfahren der Fahrzeuge aufgrund deren Breite nicht mehr zugelassen hätte. Ab der begin... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verlangt Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. Er wirft dem Erstbeklagten als LKW-Lenker vor, in Linz auf der Wiener Straße stadtauswärts gegen den vor ihm fahrenden PKW des Klägers gestoßen zu sein und diesen noch ein Stück geradeaus "mitgenommen" zu haben. Diese Unachtsamkeit begründe das Alleinverschulden des Erstbeklagten. Die Beklagten wendeten Alleinverschulden des Klägers ein. Die bis zur Unfallstelle stadtauswärts zweispurig geführte Wiener Straße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. 6. 2000 vormittags ereignete sich im Ortsgebiet von F* auf der B190 ein Verkehrsunfall, bei dem der am 16. 3. 1992 geborene und damals somit 8-jährige Kläger beim Überqueren der Fahrbahn als Fußgänger vom Erstbeklagten als Lenker und Halter eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Motorrades niedergestoßen und schwer verletzt wurde. Die damals trockene Asphaltstraße verläuft im Unfallbereich gerade und übersichtlich; sie ist ca 9 m breit und vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 6. 1997 ereignete sich auf der Attergau Landesstraße ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des von ihm gehaltenen Motorrades Marke Suzuki, und der Erstbeklagte als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Busses beteiligt waren. Der unfallskausale Schaden des Klägers beträgt S 138.887,--, jener des Zweitbeklagten S 20.662,20. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. Juni 1986 ereignete sich gegen 0,40 Uhr in Graz auf der Neutorgasse südlich des Andreas-Hofer-Platzes ein Verkehrsunfall, an dem Johannes C*** als Lenker des PKW des Klägers mit dem Kennzeichen G 506 und der Erstbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen St 13.110 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Omnibusses. Die beiden in Richtung Süden fahrenden Fahrzeuge kollidierten bei... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z29StVO 1960 §7 Abs3 IV
Rechtssatz: Das Nebeneinanderfahren mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ist nur unter der Voraussetzung nicht als Überholen anzusehen, dass sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen. VwGH vom 01.04.1968, Zl 1205/67; Veröff: ZVR 1969/68 S 66 Entscheidungstexte 2 Ob 2/86 Entscheidungstext OGH 18.02.1986 2 Ob 2/86 Abweic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. August 1983 fuhr der Kläger mit seinem PKW im Gemeindegebiet von Pingau auf der Wechselbundesstraße in Richtung Wien. In seiner Fahrtrichtung weist diese Straße eine Steigung von 3-4 % auf, beschreibt eine Rechtskurve und verfügt über drei markierte Fahrstreifen. Der mittlere Fahrstreifen ist vom rechten durch eine Leitlinie und vom linken durch eine Sperrlinie, neben der sich links eine Leitlinie befindet, getrennt. Auf dem rechten Fahrstreifen fuhr ein... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs3 IV
Rechtssatz: a) Auch bei Vorhandensein von zwei Fahrstreifen in derselben Fahrtrichtung ist in der Regel der (äußere) rechte Fahrstreifen zu benützen. b) Der zweite Fahrstreifen darf nur dann befahren werden, wenn es sich um ein Nebeneinanderfahren von Fahrzeugen nach § 7 Abs 3 StVO handelt und dies die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert oder ein anderes Fahrzeug überholt wird. VwGH vom 26.0... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §11 Abs1
Rechtssatz: Wie sich aus den Bestimmungen der §§ 2 Abs 1 Z 29, 7 Abs 3 und 11 Abs 1 StVO ergibt, setzt das Gesetz insbesondere in den Fällen, in denen das Vorhandensein zweier in gleicher Fahrtrichtung führenden Fahrstreifen das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugen ermöglicht, grundsätzlich voraus, daß jeder Kraftfahrzeuglenker mit dem von ihm gelenkten Fahrzeug auf dem von ihm benützten Fahrstreifen verbleibt u... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §12 4StVO §12 6
Rechtssatz: Die Fahrbahnmitte im Rechtssinne muß sich nicht mit der Fahrbahnmitte im geometrischen Sinn decken. Sind zur Teilung der Verkehrsrichtungen Leitlinien auf der Fahrbahn angebracht, dann gilt die Leitlinie auch dann als Fahrbahnmitte, wenn sie streng mathematisch nicht genau in der Mitte liegt. Entscheidungstexte 8 Ob 208/79 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §19 Abs1 BIa
Rechtssatz: Findet die zunächst aus zwei Fahrtstreifen bestehende Fahrbahn nach der Kreuzung dem natürlichen Fahrbahnverlauf entsprechend ihre Fortsetzung nur mehr in einem Fahrstreifen, so ist mangels ausdrücklicher Regelung dieser Verkehrslage im Gesetz von einer durch den natürlichen Fahrbahnverlauf bestimmten Lage des Fahrstreifens auszugehen und darauf sinngemäß die Regel über den Rechtsvorrang nach §... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §11 Abs1
Rechtssatz: Der auf dem zweiten Fahrstreifen knapp hinter einem auf dem ersten Fahrstreifen gelenkten Personenkraftwagen fahrende Personenkraftwagenlenker braucht nicht damit zu rechnen, daß ihn jener entgegen § 11 Abs 1 StVO durch unmittelbares Linkseinbiegen gefährden werde. Entscheidungstexte 8 Ob 29/77 Entscheidungstext OGH 23.03.1977 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 Abs1 B2StVO §7 Abs3 IVStVO §11 Abs1
Rechtssatz: Weder Mitverschulden noch Verpflichtung zum Schadensausgleich gemäß § 11 Abs 1 EKHG für den in einer Einbahnstraße mit zwei Fahrstreifen den linken Streifen befahrenden Personenkraftwagenlenker, wenn der auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Personenkraftwagen nach Zeichengebung links zunächst seinen Fahrstreifen beibehält, dann aber plötzlich, ohne die Vorbeifahrt abzuwarten, nach... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §15 Abs1
Rechtssatz: Auch ohne einen möglichen Gegenverkehr darf in einer Straße mit wenigstens zwei Fahrstreifen in einer Richtung nur dann der zweite oder dritte Fahrstreifen benützt werden, wenn am rechten (ersten) Fahrstreifen sich ebenfalls Fahrzeuge befinden. Ist dies aber nicht der Fall, dann ist die Benützung eines anderen als des rechten Fahrstreifens gesetzlich nicht zulässig. VwGH vom 14.01.1971, 1075/69; ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §7 Abs3 IVStVO §9 Abs1StVO §12 Abs1 1StVO §15 Abs3
Rechtssatz: Dem Grundsatz der allgemeinen Fahrordnung entsprechend (§ 7 StVO) liegt dem Begriff der Fahrbahnmitte der Gedanke zugrunde, daß sie als Trennungslinie für die Abwicklung des Verkehrs in den entgegengesetzten Richtungen zu gelten hat. In der Regel wird sich diese Trennungslinie mit der Mitte der Fahrbahn decken. Aus einer besonderen Ausgestaltung der Straßen... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §11 Abs2
Rechtssatz: Ein Fahrstreifenwechsel muss so rechtzeitig angezeigt werden, dass der Nachkommende die Möglichkeit hat, sich in Ruhe auf das Verhalten des Angeklagten einzustellen und Überlegungen über die notwendig gewordenen Gegenmaßnahmen anzustellen. Er muss unterbleiben, wenn die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist, wobei eine Behinderung insbesonders da... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IV
Rechtssatz: Das Erfordernis des Nebeneinanderfahrens liegt vor, wenn sonst Fahrzeuge stehenbleiben oder ihre Geschwindigkeit erheblich herabsetzen müßten. Entscheidungstexte 2 Ob 438/70 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 2 Ob 438/70 Veröff: ZVR 1971/218 S 296 8 Ob 43/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs2 AStVO §7 Abs3 IV
Rechtssatz: Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges darf auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 StVO nicht rechts neben einem anderen Fahrzeug fahren, wenn der Abstand zwischen diesem und dem rechten Fahrbahnrand so gering ist, daß die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände unmöglich ist. Entscheidungstexte 2 Ob 43... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §12 Abs1 6
Rechtssatz: Wird von einer Einbahnstraße mit mehreren Fahrstreifen in eine andere Einbahnstraße mit mehreren Fahrstreifen nochmals abgebogen, ist es nicht erforderlich, daß sich ein jedes Fahrzeug vorher auf dem äußersten linken Fahrstreifen einordnet. Entscheidungstexte 2 Ob 14/70 Entscheidungstext OGH 19.03.1970 2 Ob 14/70 Veröff: ZVR 19... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z29StVO §7 Abs3 IV
Rechtssatz: Nebeneinanderfahrende Fahrzeuge dürfen auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit fahren. Eine solche Fahrweise begründet kein Überholen. Entscheidungstexte 2 Ob 41/69 Entscheidungstext OGH 27.02.1969 2 Ob 41/69 Veröff: ZVR 1969/316 S 290 2 Ob 175/74 Entscheidungstext OGH 06.06.197... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO 1960 §7 Abs3 IVStVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §19 Abs1 AIId
Rechtssatz: Setzt sich einer der beiden Fahrstreifen fort und hört der andere Fahrstreifen auf, so muss der auf dem aufhörenden Fahrstreifen fahrende Kraftfahrer dem auf dem fortgeführten Fahrstreifen flutenden Verkehr den Vorrang geben. (§ 7 Abs 3). Entscheidungstexte 2 Ob 339/68 Entscheidungstext OGH 21.... mehr lesen...