Norm
StVO §7 Abs3 IVRechtssatz
Wird von einer Einbahnstraße mit mehreren Fahrstreifen in eine andere Einbahnstraße mit mehreren Fahrstreifen nochmals abgebogen, ist es nicht erforderlich, daß sich ein jedes Fahrzeug vorher auf dem äußersten linken Fahrstreifen einordnet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074372Dokumentnummer
JJR_19700319_OGH0002_0020OB00014_7000000_001