Norm
StVO §7 Abs3 IVRechtssatz
Der auf dem zweiten Fahrstreifen knapp hinter einem auf dem ersten Fahrstreifen gelenkten Personenkraftwagen fahrende Personenkraftwagenlenker braucht nicht damit zu rechnen, daß ihn jener entgegen § 11 Abs 1 StVO durch unmittelbares Linkseinbiegen gefährden werde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0074319Dokumentnummer
JJR_19770323_OGH0002_0080OB00029_7700000_001