Norm
StVO §7 Abs1 IIARechtssatz
Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges darf auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 StVO nicht rechts neben einem anderen Fahrzeug fahren, wenn der Abstand zwischen diesem und dem rechten Fahrbahnrand so gering ist, daß die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände unmöglich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073474Dokumentnummer
JJR_19710218_OGH0002_0020OB00438_7000000_001