Tatbestand des § 3 Abs. 1 lit. b und c der Oö. SperrzeitenVO iVm § 198 Abs. 2 GewO bereits erfüllt, wenn die Gäste das Cafe nicht spätestens um 4.00 Uhr verlassen haben und dieses danach geschlossen wird, ohne daß es darauf ankäme, daß die nach dem Eintritt der Sperrstunde noch im Lokal verweilenden Gäste nicht mehr bewirtet wurden. Abweisung.