1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 4. August 2022 wurde die Vorstellung der Revisionswerberin betreffend die Vorschreibung einer Ausgleichtaxe für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 6.233,00 als verspätet zurückgewiesen und ihr Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis als unbegründet ab. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende (außerordentliche) Revi... mehr lesen...
1 Mit seinem Antrag strebt der Beschwerdeführer die Fortsetzung seines - wie sich aus seiner Revision samt Beilagen ergibt, zum 31. März 2021 - bereits gekündigten Dienstverhältnisses sowie dessen Fortbestand bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes an. Gegenstand einer Entscheidung nach § 30 Abs. 2 VwGG kann aber nicht eine Rechtsgestaltung sein, die nach Kündigung eines Dienstverhältnisses in der neuerlichen Begründung: gegenseitiger Rechte und Pflichten a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG VwGG §30 Abs2 VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin verfügte über einen bis zum 31. Dezember 2018 befristeten Behindertenpass mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 100%. Grundlage dafür war ein medizinisches Sachverständigengutachten vom 20. November 2013, welches als Diagnose ein anaplastisches Ependymom sowie Strahlen- und Chemotherapie anführt, wobei eine Nachuntersuchung im Dezember 2018 empfohlen wurde. 2 Sie beantragte am 21. August 2018 bzw. am 5. September 2018 die Verlängerung ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 11. September 2017 wies die belangte Behörde den Antrag der Revisionswerberin auf Ausstellung eines Behindertenpasses ab, da der Grad der Behinderung lediglich 30 % betrage. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung - die dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 ... mehr lesen...
Die am 12. November 1949 geborene Beschwerdeführerin steht als Beamtin in handwerklicher Verwendung in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Sie war im städtischen Kindergarten in G als Kindergartenhelferin beschäftigt. Am 20. April 1998 erlitt die Beschwerdeführerin auf dem Weg zum Dienst einen Fahrradunfall. Mit Bescheid des Unfallfürsorgeausschusses der Landeshauptstadt Graz vom 22. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 37a der Dienst- ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG;BKUVG §101 Abs1;BKUVG §101;DGO Graz 1957 §37a Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0217 E 21. November 2001 RS 9 Stammrechtssatz Die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach dem BEinstG entfaltet schon wegen der unterschiedlichen rechtlichen Ausgangslage (vgl. zum Ver... mehr lesen...
Der 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Offizial (Beamter in handwerklicher Verwendung) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Vor seinem Dienstunfall war er als Zeugwart im Straßen- und Brückenbau tätig; seither wird er als Amtsbote im Baurechtsamt eingesetzt. Am 2. Juli 1987 erlitt er (auf dem Weg zur Arbeit) einen Unfall, der mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Unfallfürsorgeausschusses der Stadt Graz vom 7. Dezember 19... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG;BKUVG §101 Abs1;BKUVG §101;DGO Graz 1957 §37a Abs3 idF 1989/037;
Rechtssatz: Die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach dem BEinstG entfaltet schon wegen der unterschiedlichen rechtlichen Ausgangslage (vgl. zum Verhältnis zwischen dem KOVG 1957 und dem BEinstG die Ausführun... mehr lesen...
Die 1943 geborene Beschwerdeführerin gehört seit 1985 dem Kreis der begünstigten Behinderten an. In einem im Jänner 1991 im Zusammenhang mit einer mehrmonatigen Tätigkeit als Stationsgehilfin im Krankenhaus Baden von ihr angestrengten arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen die Stadtgemeinde Baden erging zunächst am 19. November 1991 ein klagsabweisendes Teilurteil, das mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 11. Dezember 1992 bestätigt wurde. Im fortgesetzten Verfahren ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §11;BEinstG;VwGG §13 Abs1;ZustG §25;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof findet nicht, dass der Schutz der Rechte und Interessen des Einzelnen wegen des allgemeinen Interesses an den auszutragenden Angelegenheiten (und, daraus abgeleitet, an Zustellungen ohne Kuratorbestellung) im Verwaltungsverfahren von geringe... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in handwerklicher Verwendung (Betriebsoberoffizial) seit 1. Jänner 1981 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. In den beiden von den angefochtenen Bescheiden erfassten Kalenderjahren war er als Hausbearbeiter im Geriatrischen Krankenhaus der Stadt G. und im Pensionistenheim Gries tätig. Seine letzte vor den angefochtenen Bescheiden erfolgte Dienstbeurteilung für das Jahr 1995 lautete auf Grund de... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §14 Abs3 impl;BEinstG;DGO Graz 1957 §18 Abs2 idF 1961/026;DGO Graz 1957 §47 Abs2 idF 1996/046;DVG 1984 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die Novelle LGBl Nr 46/1996 neugefasste § 47 Abs 2 DGO Graz stimmt nunmehr wörtlich mit § 14 Abs 3 BDG 1979 überein, so dass die hiezu e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 15. November 1993 bis 12. Dezember 1993 seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Abs. 1 AlVG verloren habe. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei der Beschwerdeführer am 12. November 1993 einer Beschäftigung als Hilfsarbeiter in einer geschützten Werkstätte mit Beschäftigungsbeginn 15. November 1993 zugewiesen worden. Zur Aufnahme ... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60 Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1 idF idF 1993/502 ;AlVG 1977 §9 Abs1;AMFG §19 Abs1 litb;AVG §66 Abs4;BEinstG §11;BeschäftigungssicherungsNov 1993 Art4 Z1;BeschäftigungssicherungsNov 1993 Art4 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1 idF idF 1993/502 ;BEinstG §11;
Rechtssatz: In Anbetracht der Aufgabe einer geschützten Werkstätte iSd § 11 BEinStG, Behinderte durch geeignete Maßnahmen an den freien Arbeitsmarkt heranzuführen, kann die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nicht geeignet sein, einem N... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juni 1988, Zl. 87/09/0265, und vom 18. Oktober 1989, Zl. 89/09/0068, verwiesen werden. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1989 als unbegründet abgewiesen, mit welchem die dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §68 Abs1;BEinstG;KOVG 1957 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bindung der Kriegsopferversorgungsbehörden an eine rechtskräftige Einschätzung der MdE des Beschädigten nach dem BEinstG ist schon deshalb nicht gegeben, weil es für die Einschätzung der MdE nach dem KOVG nicht auf den Gesamtleidenszustand des Beschädigten ankommt, sondern... mehr lesen...