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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/12/18 98/09/0281 1Stammrechtssatz
Die Ausübung der Prostitution der Ausländerinnen im Animierclub des Besch unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages als Verwendung unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu qualifizieren (Hinweis E 2. 9. 1993, 92/09/0322,17.11.1994, 94/09/0195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090331.X02Im RIS seit
20.11.2000