RS Vwgh 1999/2/10 98/09/0331

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1999
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/12/18 98/09/0281 1

Stammrechtssatz

Die Ausübung der Prostitution der Ausländerinnen im Animierclub des Besch unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages als Verwendung unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu qualifizieren (Hinweis E 2. 9. 1993, 92/09/0322,17.11.1994, 94/09/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998090331.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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