RS Vwgh 1999/2/10 98/09/0298

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Veröffentlicht am 10.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0299

Rechtssatz

In der Unterlassung von Erkundigungen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde durch den Arbeitgeber über die Voraussetzungen der Beschäftigung von Ausländern liegt zumindest ein fahrlässiges Verhalten, das die Anwendbarkeit des § 5 Abs 2 VStG ausschließt. Die bloße Erkundigung beim bzw Meldung an den Steuerberater reicht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998090298.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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