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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0299Rechtssatz
In der Unterlassung von Erkundigungen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde durch den Arbeitgeber über die Voraussetzungen der Beschäftigung von Ausländern liegt zumindest ein fahrlässiges Verhalten, das die Anwendbarkeit des § 5 Abs 2 VStG ausschließt. Die bloße Erkundigung beim bzw Meldung an den Steuerberater reicht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090298.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010