Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35 Abs1;AuslBG §2 idF 2002/I/126;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;
Rechtssatz: Gegen das Bestehen eines Entgeltanspruchs gegenüber einer GmbH als Dienstgeberin (deren handelsrechtliche Geschäftsführerin die Beschuldigte ist) kann weder ins Treffen geführt werden, dass die betreffenden Ausländer... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk, vom 19. Juni 2002 wurde von der Fortführung des gegen den Beschwerdeführer eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens wegen des vom zuständigen Arbeitsinspektorat gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwurfs, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der V GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz der eingetragenen Zwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber zu verantworten, dass er am 12. Mai 1998 in Wien einen polnischen Staatsbürger als Bauarbeiter beschäftigt habe, obwohl für diesen weder eine gültige Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigung, eine gültige Arbeitserlaubnis oder ein gültiger Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Wegen der Übertretung des § 28 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, vom 21. März 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D GmbH Nfg. KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W am 15. Mai 2002 in ihrem Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart einer Bar in W acht namentlich genannte, vorwiegend slowakisc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 2003 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der E GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz W am 18. April 2000 einen namentlich genannten jugosl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in K als Arbeitgeber in acht Fällen von 14. Februar 2003 bis 25. Februar 2003, in einem weiteren Fall von 18. Februar 2003 bis 25. Februar 2003, jeweils dem Namen und dem Geburtsdatum nach bezeichnete rumänische Staatsangehörige mit Hilfsarbeiten beim Umbau der ehemaligen Pension L beschäftigt, obwohl weder eine Beschäftigungsbewilligung (§§ 4 und... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft M vom 30. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Vorstandsmitglied und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M AG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W eine namentlich genannte bosnische Staatsangehörige in der Zeit vom 1. August 2002 bis 7. August 2002 beschäftigt habe, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Anzeigeb... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsgesetz (AVG) im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich (belangte Behörde) vom 29. April 2003 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Neufassung der Spruchpunkte des erstinstanzlichen Straferkenntnisses für schuldig erkannt, er habe es als gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der J GesmbH... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vier namentlich genannte russische Staatsangehörige am 21. Jänner 2004 abends zu den Öffnungszeiten als unselbständige Showtänzerinnen und Table Tänzerinnen im Unternehmen "P Bar", ehemals "T Bar" in der Ostraße in T, beschäftigt, obwohl ihm für diese Fremden weder eine Beschäftigungsbewilligung, Zulassung als Schlüsselkraft, oder Entsendebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der L GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin zwei polnische Staatsbürger entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) im Zeitraum 8. März 2003 und zehn Arbeitstage zuvor beschäftigt habe, obwohl für diese we... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 14. Februar 2002 wurde die Beschwerdeführerin der Begehung von zwanzig Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer GesmbH mit Sitz in St. Pölten zu verantworten, dass diese Gesellschaft in jeweils näher umschriebenen Tatzeiträumen in der zweiten Jahreshälfte des J... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3 Abs4;AÜG §4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Bei den gegenständlichen Trockenausbauarbeiten (Montage der abnahmefertigen Trockenbauarbeiten) handelt es sich um relativ einfache Arbeiten, für ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1995/895;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird nicht der unmittelbare Täter, sondern der gesetzliche Vertreter einer GesmbH als nach § 9 Abs. 1 VStG strafrechtlich Verantwortlicher bestraft, so liegt diesem in der Regel insoweit ein Unterlassungsdelikt zur Last, als er es verabsäumt hat, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Beurteilung, ob in einem konkreten Fall ein nicht dem Reglement des AuslBG unterliegender Gefälligkeitsdienst anzunehmen ist, hat die Behörde eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (Hinweis E vom 22. Februar 2006, Zl. 2005/09/0020). Dabei fallen Gefälligkeitsdienste dann nicht unter den Begriff der bewilligungspflichtigen Beschäftigung des § 2 Abs. 2 AuslBG, wenn sie kurzfristig, freiwillig und unentgeltlich auf Grund spezifischer Bindungen zwischen Leist... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk, vom 19. Juni 2002 wurde von der Fortführung des gegen den Beschwerdeführer eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens wegen des vom zuständigen Arbeitsinspektorat gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwurfs, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der V GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz der eingetragenen Zwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber zu verantworten, dass er am 12. Mai 1998 in Wien einen polnischen Staatsbürger als Bauarbeiter beschäftigt habe, obwohl für diesen weder eine gültige Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigung, eine gültige Arbeitserlaubnis oder ein gültiger Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Wegen der Übertretung des § 28 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 2003 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der E GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz W am 18. April 2000 einen namentlich genannten jugosl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in K als Arbeitgeber in acht Fällen von 14. Februar 2003 bis 25. Februar 2003, in einem weiteren Fall von 18. Februar 2003 bis 25. Februar 2003, jeweils dem Namen und dem Geburtsdatum nach bezeichnete rumänische Staatsangehörige mit Hilfsarbeiten beim Umbau der ehemaligen Pension L beschäftigt, obwohl weder eine Beschäftigungsbewilligung (§§ 4 und... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft M vom 30. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Vorstandsmitglied und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M AG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W eine namentlich genannte bosnische Staatsangehörige in der Zeit vom 1. August 2002 bis 7. August 2002 beschäftigt habe, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Anzeigeb... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsgesetz (AVG) im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich (belangte Behörde) vom 29. April 2003 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Neufassung der Spruchpunkte des erstinstanzlichen Straferkenntnisses für schuldig erkannt, er habe es als gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der J GesmbH... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vier namentlich genannte russische Staatsangehörige am 21. Jänner 2004 abends zu den Öffnungszeiten als unselbständige Showtänzerinnen und Table Tänzerinnen im Unternehmen "P Bar", ehemals "T Bar" in der Ostraße in T, beschäftigt, obwohl ihm für diese Fremden weder eine Beschäftigungsbewilligung, Zulassung als Schlüsselkraft, oder Entsendebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der L GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin zwei polnische Staatsbürger entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) im Zeitraum 8. März 2003 und zehn Arbeitstage zuvor beschäftigt habe, obwohl für diese we... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 14. Februar 2002 wurde die Beschwerdeführerin der Begehung von zwanzig Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer GesmbH mit Sitz in St. Pölten zu verantworten, dass diese Gesellschaft in jeweils näher umschriebenen Tatzeiträumen in der zweiten Jahreshälfte des J... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2 Z3;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1999/I/120;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/09/0329 E 15. Oktober 2009 2006/09/0099 E 18. Jänner 2007
Rechtssatz: Es... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/068;VStG §21 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid enthält keine zureichenden Feststellungen der belangten Behörde, die es rechtfertigen würden, dem Beschwerdeführer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Auch hat die Behörde zu Unrecht keine ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/09/0081 E 4. September 2006 RS 1[Hier: erster und zweiter Satz; hier: Trotz der im Schreiben der Rumänen dargetanen gemeinsamen Freundschaft und weitschichtigen Verwandtschaft mit dem Beschuldigten "seit unserer Jugend" hat die Berufungsbehörde zu Recht aus den in... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §3 Abs1;AÜG §3 Abs2;AÜG §3 Abs3;AÜG §4 Abs2 Z1;AÜG §4 Abs2 Z2;AÜG §4 Abs2 Z3;AÜG §4 Abs2 Z4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1999/I/120;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/09/0329 E 15. Oktober 2009 2006/09/0099 E 18. Jänner 2007 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass die Berufungsbehörde die genaue Uhrzeit der täglichen Arbeitszeit der Ausländer im
Spruch: ihres Bescheides anführen hätte müssen, zumal der Beschuldigte mit dem Berufungsbescheid nicht wegen Beschäftigung von Arbeitnehmern nur während... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Das Bestehen von "Nötigung" oder "Zwang" ist kein konstitutives Merkmal einer Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG, auch nicht im rechtlichen Grenzbereich zu nicht dem AuslBG unterliegenden Freundschafts- und Gefä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1995/895;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VStG §9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0020 E 22. Februar 2006 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Es reicht etwa auch die Feststellung
mehrmaliger Kontakte allein für die Annahme eines besonderen
Naheverhältnisses nicht aus, wenn der... mehr lesen...