RS Vwgh 2006/10/9 2005/09/0099

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Veröffentlicht am 09.10.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;
AuslBG §29 Abs1;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines "Freundschaftsverhältnisses" wurde erstmals in der Berufung behauptet, jedoch ohne eine nähere Konkretisierung. Diese unsubstanziierte und nicht näher ausgeführte Behauptung der Beschuldigten ist für sich genommen jedoch nicht ausreichend, einen freiwilligen unentgeltlichen Freundschaftsdienst anzunehmen, zumal etwa auch die Feststellung, dass die Ausländerin bisher "fallweise im privaten Haushalt geholfen" habe, für die Annahme eines besonderen Naheverhältnisses nicht ausreicht, wenn diese angeblich freundschaftlichen Bande zwischen der Beschuldigten und der Ausländerin nicht weiter konkretisiert werden (vgl. zu allem etwa das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2006, Zl. 2005/09/0020, und die dort wiedergegebene Judikatur). Dabei kommt es insbesondere auch nicht auf die Frage an, ob das von der Ausländerin anlässlich ihrer niederschriftlichen Befragung angegebene "Essen und Trinken frei" als synallagmatische Gegenleistung zu beurteilen ist oder nicht; ausschlaggebend ist vielmehr, dass eine Unentgeltlichkeit jedenfalls nicht vereinbart war, bzw. über dieses Thema gar nicht gesprochen wurde, sodass im Sinne des § 29 Abs. 1 AuslBG der betroffenen Ausländerin bei Annahme des Vorliegens eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses auf Grund der anderen gegebenen Kriterien für die Dauer der Beschäftigung die gleichen Ansprüche wie auf Grund eines gültigen Arbeitsvertrages grundsätzlich zustehen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090099.X02

Im RIS seit

10.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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