RS Vwgh 2006/9/4 2006/09/0030

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Veröffentlicht am 04.09.2006
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1151;
AÜG §3 Abs4;
AÜG §4;
AuslBG §2 Abs2 lite;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Bei den gegenständlichen Trockenausbauarbeiten (Montage der abnahmefertigen Trockenbauarbeiten) handelt es sich um relativ einfache Arbeiten, für welche die Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften in Betracht kommt (vgl. etwa E vom 21. Oktober 1998, Zl. 96/09/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006090030.X02

Im RIS seit

04.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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