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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Bei den gegenständlichen Trockenausbauarbeiten (Montage der abnahmefertigen Trockenbauarbeiten) handelt es sich um relativ einfache Arbeiten, für welche die Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften in Betracht kommt (vgl. etwa E vom 21. Oktober 1998, Zl. 96/09/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006090030.X02Im RIS seit
04.10.2006