Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der bloß abstrakte Hinweis auf Rechtsvorschriften (hier: § 2 Abs 2 lit b iVm Abs 3 lit b AuslBG) ist nicht geeignet, die erforderlichen konkreten einer nachprüfenden Kontrolle des Verwaltungsg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0100 E 15. Dezember 1989 VwSlg 13088 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Das AuslBG idF BGBl 1988/231 stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf. Es verbietet sich daher nunmehr eine Beu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligung gem § 4 AuslBG erteilt noch ein Befreiungsschein gem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung (AuslBG), schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1988 zwei namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte (Ungarn) in seinem Gewerbebetrieb in Wien VI, X-Straße, beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVB, für welche in der Zeit vom 2. Februar 1989 bis zum 17. März 1989 u.a. der jugoslawische Staatsbürger DK (in der Folge kurz: D.K.) tätig gewesen ist. Über Anzeige des Arbeitsamtes Graz und nach Aufnahme einer niederschriftlichen Aussage des D.K. erließ der Magistrat Graz als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: Mag.) am 7. Juni 1989 eine Ladung an den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVG. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Graz auf Grund einer vertraulichen Mitteilung, an einer bestimmten Baustelle seien Ausländer illegal beschäftigt, am 11. Jänner 1989 um 11.00 Uhr eine Überprüfung durch, bei der der libanesische Staatsangehörige A und der tschechoslowakische Staatsangehörige Z bei der "Schwarzarbeit" betreten worden seien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVB, für welche in der Zeit vom 2. Februar 1989 bis zum 17. März 1989 u.a. der jugoslawische Staatsbürger DK (in der Folge kurz: D.K.) tätig gewesen ist. Über Anzeige des Arbeitsamtes Graz und nach Aufnahme einer niederschriftlichen Aussage des D.K. erließ der Magistrat Graz als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: Mag.) am 7. Juni 1989 eine Ladung an den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVG. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Graz auf Grund einer vertraulichen Mitteilung, an einer bestimmten Baustelle seien Ausländer illegal beschäftigt, am 11. Jänner 1989 um 11.00 Uhr eine Überprüfung durch, bei der der libanesische Staatsangehörige A und der tschechoslowakische Staatsangehörige Z bei der "Schwarzarbeit" betreten worden seien... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090094.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Falle der Abweisung eines Fristverlängerungsbegehrens, die als nur das Verfahren betreffende Anordnung gem § 63 Abs 2 AVG keinem abgesonderten Rechtsmittel unterliegt, kann die Partei erst in der Berufung gegen den die Ang... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090094.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk (kurz: MBA) vom 5. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.500,-- (Ersatzarreststrafe drei Tage) verurteilt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der N-GmbH zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft am 1. Dezember 1987 auf der Baustelle in 1190 Wien, X-Gasse/A-Straße die polnische Staatsangehörigen B und P, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk (kurz: MBA) vom 5. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.500,-- (Ersatzarreststrafe drei Tage) verurteilt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der N-GmbH zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft am 1. Dezember 1987 auf der Baustelle in 1190 Wien, X-Gasse/A-Straße die polnische Staatsangehörigen B und P, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätigkeit ein Quartier zur Verfügung gestellt - daß durch eine besondere Absprache ein Bittl... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Liegt auch nur eine der im § 3 Abs 5 AuslBG normierten Voraussetzungen, nämlich 1) ein bestimmter Zweck der Beschäftigung (Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis) 2) das Fehlen der Arbeitspflicht 3) das Nichtbes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §1 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet der Änderung der Bestimmung des § 28 Abs 1 lit a AuslBG durch die Nov BGBl 1988/231 (diese Nov ist am 1.7.1988 in Kraft getreten) zwischen dem Zeitpunkt der Tat (1.12.1987) und der ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum Ausmaß von drei Monaten) beschäftigte Volontäre fallen - anders als zB di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §1 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet der Änderung der Bestimmung des § 28 Abs 1 lit a AuslBG durch die Nov BGBl 1988/231 (diese Nov ist am 1.7.1988 in Kraft getreten) zwischen dem Zeitpunkt der Tat (1.12.1987) und der ... mehr lesen...
Nach dem Spruch: des Bescheides der Behörde erster Instanz vom 8. Juni 1989 wurde über den Beschwerdeführer - soweit dies für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung ist - wegen folgender Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 AuslBG eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt: Der Beschwerdeführer habe den jugoslawischen Staatsangehörigen P, geboren am 20. September 1967, in der Zeit vom 3. November 1988 bis 21. November 1988 im Gasthaus "N" in E, ohne die erforderliche Beschäf... mehr lesen...
Nach dem Spruch: des Bescheides der Behörde erster Instanz vom 8. Juni 1989 wurde über den Beschwerdeführer - soweit dies für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung ist - wegen folgender Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 AuslBG eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt: Der Beschwerdeführer habe den jugoslawischen Staatsangehörigen P, geboren am 20. September 1967, in der Zeit vom 3. November 1988 bis 21. November 1988 im Gasthaus "N" in E, ohne die erforderliche Beschäf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis (lit a) oder in einem arbeitnehmerähnlich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Duldung, das bedeutet im Ergebnis die Nichtunterbindung von Tätigkeiten eines Ausländers im Rahmen einer Landwirtschaft und eines Gastgewerbebetriebes, stellt, wenn diese Tätigkeiten ohne jegliche Verpflichtung, lediglich gefälligkeitshalber erbracht worden sind, no... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis (lit a) oder in einem arbeitnehmerähnlich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Duldung, das bedeutet im Ergebnis die Nichtunterbindung von Tätigkeiten eines Ausländers im Rahmen einer Landwirtschaft und eines Gastgewerbebetriebes, stellt, wenn diese Tätigkeiten ohne jegliche Verpflichtung, lediglich gefälligkeitshalber erbracht worden sind, no... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß die im angefochtenen Bescheid genannten Ausländer zur Tatzeit an einer Baustelle der Firma R-GmbJ, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, beschäftigt waren, ohne daß für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), oder Befreiungscheine vorlagen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 30. Jänner 1989 wurde über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231 ;AuslBG §28 Abs1;VStG §1 Abs2;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die gleichzeitige Beschäftigung mehrerer Ausländer war vor der Nov zum AuslBG (BGBl 1988/231) als ein einziges (fortgesetztes) Delikt anzusehen; in einem solchen Fall konnte dem Besch nur eine Verwaltungsübertretung zum Vorwurf gemacht un... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 17. November 1988 u.a. schuldig erkannt, er hätte den amerikanischen Staatsangehörigen A von ca. Ende Juni 1988 bis 9. August 1988 in seinem landwirtschaftlichen Betrieb in P ohne die erforderliche Beschäftigungsbewilligung beschäftigt. Dadurch hätte er die Bestimmungen der §§ 3, 4 und 15 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verletzt, weshalb wegen die... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 17. November 1988 u.a. schuldig erkannt, er hätte den amerikanischen Staatsangehörigen A von ca. Ende Juni 1988 bis 9. August 1988 in seinem landwirtschaftlichen Betrieb in P ohne die erforderliche Beschäftigungsbewilligung beschäftigt. Dadurch hätte er die Bestimmungen der §§ 3, 4 und 15 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verletzt, weshalb wegen die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch in einem Straferkenntnis, der auf die Gliederung der in Betracht kommenden Strafbestimmungen in Ziffern und litterae nicht Bedacht nimmt und damit nicht erkennen läßt, welche der in Betracht kommenden S... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 3 Abs 1 AuslBG stellt eine Gebotsnorm dar. Daß aber ein Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung eine Verwaltungsübertretung bewirkt, ergibt sich erst aus der entsprechenden Strafbestimmung des § 28 Abs 1 AuslBG idF der am 1. Juli 1988 in Kraft getretenen Nov ... mehr lesen...