Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die
Begründung: eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG. Im RIS seit 26.06.1991 mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschul... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0089 E 17. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutun... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231;AuslBG §28 Abs1;VStG §1 Abs2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/04 90/09/0013 1 Stammrechtssatz Die gleichzeitige Beschäftigung mehrerer Ausländer war vor der Nov zum AuslBG (BGBl 1988/231) als ein einziges (fortgesetztes) Delikt anzusehen; in einem solchen Fall konn... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 6 Stammrechtssatz Es trifft nicht zu, daß im Falle einer Übertretung des AuslBG die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG grundsätzlich nicht in Betracht käme (Hinweis E 13.12.1990, 90/09/0141). Für den B... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschu... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und der maßgebenden Entscheidungsgründe: wird, um Wiederholungen zu vermeiden auf das den Mitgesellschafter des Beschwerdeführers betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Jänner 1991, Zl. 90/09/0135, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 1990 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Bestrafung des Mitgesellschafters des nunmehrigen Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2 Stammrechtssatz Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die
Begründung: eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG. ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199109... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;
Rechtssatz: Beweisanträge dürfen nur abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel untauglich ist. Die Ablehnung eines Beweisantrages mit der
Begründung: , das Vorbringen, die genannten ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AVG §59 Abs1;GmbHG §18;VStG §9;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß die - allerdings entbehrliche - Hinzufügung des Wortes "Radiohaus" zum (im übrigen kompletten) Firmenwortlaut der GmbH (im Beschwerdefall) keinen Zweifel darüber aufkommen läßt, al... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0089 E 17. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 6 Stammrechtssatz Es trifft nicht zu, daß im Falle einer Übertretung des AuslBG die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG grundsätzlich nicht in Betracht käme (Hinweis E 13.12.1990, 90/09/0141). Für den B... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 10. Oktober 1989 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) als verantwortliches Organ der Baufirma H KG für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit vom 6. März 1989 bis zum 3. April 1989 an einer Großbaustelle in P 14 namentlich genannte Polen bei Bauarbeiten beschäftigt, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei (Verwaltungsübe... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Gmünd mit Erkenntnis vom 5. November 1990 über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 253/1989, AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von 5.000 S verhängt, weil er, wie anläßlich einer Überprüfung am 21. Juli 1990 vom Arbeitsamt Gmünd festgestellt worden sei, die tschechoslowakisc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 10. Oktober 1989 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) als verantwortliches Organ der Baufirma H KG für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit vom 6. März 1989 bis zum 3. April 1989 an einer Großbaustelle in P 14 namentlich genannte Polen bei Bauarbeiten beschäftigt, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei (Verwaltungsübe... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Gmünd mit Erkenntnis vom 5. November 1990 über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 253/1989, AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von 5.000 S verhängt, weil er, wie anläßlich einer Überprüfung am 21. Juli 1990 vom Arbeitsamt Gmünd festgestellt worden sei, die tschechoslowakisc... mehr lesen...