RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0141

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Veröffentlicht am 13.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;

Rechtssatz

Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligung gem § 4 AuslBG erteilt noch ein Befreiungsschein gem § 15 AuslBG ausgestellt wurde) gehört weder der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr noch sieht das AuslBG für das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden etwas Besonderes vor. Die genannte Verwaltungsübertretung stellt daher ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt" dar, bei dem nach dem zweiten Satz des § 5 Abs 1 VStG der Täter zu beweisen hat, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090141.X02

Im RIS seit

14.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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