Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/09/0128 1 Stammrechtssatz Der Unterschied zwischen den beiden Strafdrohungen des § 28 Abs 1 Z 1 lit a und lit b AuslBG liegt darin, daß gem lit a das Beschäftigen von Ausländern, in lit b hingegen das bloße in Anspruch nehmen von Arbeitsleistungen betriebsentsand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/09/0128 1 Stammrechtssatz Der Unterschied zwischen den beiden Strafdrohungen des § 28 Abs 1 Z 1 lit a und lit b AuslBG liegt darin, daß gem lit a das Beschäftigen von Ausländern, in lit b hingegen das bloße in Anspruch nehmen von Arbeitsleistungen betriebsentsand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (BH) vom 23. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe entgegen den Bestimmungen des § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) die jugoslawischen Staatsbürger A, B, E und G, sowie den türkischen Staatsbürger Z bis mindestens 30. Oktober 1989, 13 h, in K beschäftigt, obwohl ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt sei, einen Ausländer nur dann beschäftigen dürfe, wenn... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (BH) vom 23. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe entgegen den Bestimmungen des § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) die jugoslawischen Staatsbürger A, B, E und G, sowie den türkischen Staatsbürger Z bis mindestens 30. Oktober 1989, 13 h, in K beschäftigt, obwohl ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt sei, einen Ausländer nur dann beschäftigen dürfe, wenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird die Tatzeit mit "bis mindestens 30. Oktober 1989, 13.00 Uhr" angegeben, so ist damit die Tat ausreichend individualisiert. Daß über den Zeitraum vor dem 30. Oktober 1989 keine Ausführungen vorliegen, steht dieser Beurteilung n... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird die Tatzeit mit "bis mindestens 30. Oktober 1989, 13.00 Uhr" angegeben, so ist damit die Tat ausreichend individualisiert. Daß über den Zeitraum vor dem 30. Oktober 1989 keine Ausführungen vorliegen, steht dieser Beurteilung n... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juli 1990, Zl. 90/09/0055, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 7. Feber 1990 betreffend die im Instanzenzuge erfolgte Behebung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 10. Oktober 1989 und Zurückverweisung de... mehr lesen...
Nach den Akten des Verwaltungsverfahrens war dem an die Bezirkshauptmannschaft A (Behörde erster Instanz) gerichteten Strafantrag des Arbeitsamtes A, in dem der Beschwerdeführer beschuldigt wurde, er habe am 5. Juli bzw. 6. Juli 1988 den ausländischen Dienstnehmer M als Hilfsarbeiter ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, eine vom anzeigenden Arbeitsamt A aufgenommene Niederschrift vom 26. August 1988 angeschlossen, die sich auf ein vom Beschwerdeführer an den Bauunternehmer B (V... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juli 1990, Zl. 90/09/0055, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 7. Feber 1990 betreffend die im Instanzenzuge erfolgte Behebung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 10. Oktober 1989 und Zurückverweisung de... mehr lesen...
Nach den Akten des Verwaltungsverfahrens war dem an die Bezirkshauptmannschaft A (Behörde erster Instanz) gerichteten Strafantrag des Arbeitsamtes A, in dem der Beschwerdeführer beschuldigt wurde, er habe am 5. Juli bzw. 6. Juli 1988 den ausländischen Dienstnehmer M als Hilfsarbeiter ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, eine vom anzeigenden Arbeitsamt A aufgenommene Niederschrift vom 26. August 1988 angeschlossen, die sich auf ein vom Beschwerdeführer an den Bauunternehmer B (V... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als auch idF der Nov BGBl Nr 1989/253), die für die eintägige bzw dreitägige Beschäftigung bestimmter Gruppen von Künstlern an Stelle der (ansonst gegebenen) Bewilligungspflicht eine Anzeigepflicht des Veranstalters bzw Produzenten vorsieht. Im RIS seit 21.02.1991 mehr lesen...
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Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Mangels jeglicher Einschränkung im AuslBG kommt als Arbeitgeber jedenfalls jeder in Betracht, demgegenüber sich ein Ausländer in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet hat. Der Umstand, daß die beschäftigende Person ihrerseits Ar... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ist auch nur eines der beiden in § 21 Abs 1 VStG genannten Kriterien (nämlich geringfügiges Veschulden des Besch und unbedeutende Folgen der Übertretung) nicht erfüllt, so kommt eine Anwendu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 3 Stammrechtssatz Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes darf bei der Annahme einer grundsätzlichen Verantwortung des Arbeitgebers für die im Zusammenhang mit den Betrieb stehenden Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs3 idF 1983/176 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 5 Stammrechtssatz Das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, daß es geeignet ist, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (hier: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §1 Abs2;VStG §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 1 Stammrechtssatz Ungeachtet der Änderung der Bestimmung des § 28 Abs 1 lit a AuslBG durch die Nov BGBl 1988/231 (diese Nov ist am 1.7.1988 in... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligu... mehr lesen...