Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die Tätigkeit als Küchenhilfe in einem Gastgewerbebetrieb über die übliche familiäre Hilfe hinausgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090095.X04 Im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/30 91/09/0078 2 Stammrechtssatz Maßgebend für die Einordnung unter den Beschäftigungsbegriff nach § 2 Abs 2 AuslBG ist, daß die festgestellte Tätigkeit in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden ausgeübt wird (H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wird jemand ua dafür bestraft, er habe einen namentlich genannten Ausländer "im Oktober 1988 tageweise, nämlich drei Tage" beschäftigt, so ist damit die zur Last gelegte Tat ausreichend individualisiert; bei dieser Formulierun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäfti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 5 Stammrechtssatz Der VwGH geht davon aus, daß auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt ist, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0173 11 Stammrechtssatz Ist auch nur eines der beiden in § 21 Abs 1 VStG genannten Kriterien (nämlich geringfügiges Veschulden des Besch und unbe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 4. Dezember 1989 hat das Magistratische Bezirksamt für den n Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der Radiohaus Brüder N-GmbH, die Komplementärin der Radiohaus Brüder N-GmbH & Co KG in Wien ist, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- je Arbeitnehmer,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1990 hat das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der R-GmbH (§ 9 VStG) wegen Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs.1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz: AuslBG) eine Geldstrafe von S 20.000,-- verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß im Gastgewerbebetrieb der genannten Gesellschaft 1) am 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entschied der Landeshauptmann von Wien als Strafbehörde zweiter Instanz über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Jänner 1990 betreffend Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wie folgt: "Auf Grund der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 das angefochtene Straferkenntnis mit der Abä... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und der maßgebenden Entscheidungsgründe: wird, um Wiederholungen zu vermeiden auf das den Mitgesellschafter des Beschwerdeführers betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Jänner 1991, Zl. 90/09/0135, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 1990 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Bestrafung des Mitgesellschafters des nunmehrigen Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1990 hat das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der S-GmbH (§ 9 VStG) wegen Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs.1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz: AuslBG) eine Geldstrafe von S 10.000,-- verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß im Gastgewerbebetrieb der genannten Gesellschaft am 13. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 20. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Gendarmerieanzeige und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe in der vom 5. Juni bis zum 14. Juni 1989 in Ardagger den polnischen Staatsbürger Benedykt J und in der Zeit vom 12. Juni bis zum 14. Juni 1989 überdies die jugoslawischen Staatsbürger Belak I, Alarva S, Ladan M und Ivan P (mit Bauarbeiten) beschäftigt, obwohl für diese Ausländer weder eine Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 4. Dezember 1989 hat das Magistratische Bezirksamt für den n Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der Radiohaus Brüder N-GmbH, die Komplementärin der Radiohaus Brüder N-GmbH & Co KG in Wien ist, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- je Arbeitnehmer,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1990 hat das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der S-GmbH (§ 9 VStG) wegen Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs.1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz: AuslBG) eine Geldstrafe von S 10.000,-- verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß im Gastgewerbebetrieb der genannten Gesellschaft am 13. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 20. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Gendarmerieanzeige und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe in der vom 5. Juni bis zum 14. Juni 1989 in Ardagger den polnischen Staatsbürger Benedykt J und in der Zeit vom 12. Juni bis zum 14. Juni 1989 überdies die jugoslawischen Staatsbürger Belak I, Alarva S, Ladan M und Ivan P (mit Bauarbeiten) beschäftigt, obwohl für diese Ausländer weder eine Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1990 hat das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der R-GmbH (§ 9 VStG) wegen Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs.1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz: AuslBG) eine Geldstrafe von S 20.000,-- verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß im Gastgewerbebetrieb der genannten Gesellschaft 1) am 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entschied der Landeshauptmann von Wien als Strafbehörde zweiter Instanz über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Jänner 1990 betreffend Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wie folgt: "Auf Grund der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 das angefochtene Straferkenntnis mit der Abä... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2 Stammrechtssatz Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die
Begründung: eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199109... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. Im RIS seit 26.06.1991 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;
Rechtssatz: Beweisanträge dürfen nur abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel untauglich ist. Die Ablehnung eines Beweisantrages mit der
Begründung: , das Vorbringen, die genannten ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AVG §59 Abs1;GmbHG §18;VStG §9;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß die - allerdings entbehrliche - Hinzufügung des Wortes "Radiohaus" zum (im übrigen kompletten) Firmenwortlaut der GmbH (im Beschwerdefall) keinen Zweifel darüber aufkommen läßt, al... mehr lesen...
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß im Falle einer Übertretung des AuslBG die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG grundsätzlich nicht in Betracht käme (Hinweis E 13.12.1990, 90/09/0141). Für den Beschwerdefall hat die belBeh das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Absehen von der Strafe verneint, was schon im Hinblick darauf, daß der Besch in zwei Fällen gegen grundsätzliche Bestimmungen des AuslBG verstoßen hat, nicht als rechtswidrig zu erkennen ist. Im RIS seit 26.06.1991 mehr lesen...