Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §56;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Hat ein Beamter des Landesarbeitsamtes (Akademiker) der Beschuldigter vor dem Beginn der Beschäftigung des Ausländers mitgeteilt, ihr Ansuchen um Beschäftigungsbewilligung sei bereits positiv erledigt, nur die Zustellung werde sich um ein p... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk vom 3. Februar 1992 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien vom 2. August 1991 und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener der Autohandelsgesellschaft m. b.H. gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 29. Juli 1991 den jugoslawischen Staatsangehörigen R am Standort in W, mit dem ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 27. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als handelsrechtlicher Gesellschafter der X-GesmbH, dafür verantwortlich, daß diese am 21. Juni 1990 um 21.30 Uhr in Wien, B-Gasse 25, den polnischen Staatsbürger Z. und den türkischen Staatsbürger A. als Karosseure beschäftigt habe, obwohl für diese Personen weder eine gültige Beschäftigungsbe... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien vom 20. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 7. November 1990 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als handelsrechtlicher Gesellschafter der N Hotelbetriebsgesellschaft, dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft am 7. Juni 1990 um 14.00 Uhr in W fünf namentlich genannte polnische Staatsbürger... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk vom 3. Februar 1992 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien vom 2. August 1991 und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener der Autohandelsgesellschaft m. b.H. gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 29. Juli 1991 den jugoslawischen Staatsangehörigen R am Standort in W, mit dem ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 27. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als handelsrechtlicher Gesellschafter der X-GesmbH, dafür verantwortlich, daß diese am 21. Juni 1990 um 21.30 Uhr in Wien, B-Gasse 25, den polnischen Staatsbürger Z. und den türkischen Staatsbürger A. als Karosseure beschäftigt habe, obwohl für diese Personen weder eine gültige Beschäftigungsbe... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien vom 20. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 7. November 1990 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als handelsrechtlicher Gesellschafter der N Hotelbetriebsgesellschaft, dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft am 7. Juni 1990 um 14.00 Uhr in W fünf namentlich genannte polnische Staatsbürger... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2 Stammrechtssatz Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die
Begründung: eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Auffassung, jede Tätigkeit eines Ausländers für einen Inländer stelle ungeachtet ihrer näheren Umstände eine "Beschäftigung" nach dem AuslBG dar, ist im Gesetz nicht gedeckt (Hinweis E 17.1.1991, 90/09/0159). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 1 AuslBG ist Voraussetzung für die Beschäftigung eines Ausländers, daß für diesen eine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden ist (Hinweis E 30.8.1991, 91/09/0078). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090186.X07 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0160 4 Stammrechtssatz Die Art der Beschäftigung ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, sodaß es ihrer Aufnahme in den
Spruch: gar nich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2 Stammrechtssatz Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die
Begründung: eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Auffassung, jede Tätigkeit eines Ausländers für einen Inländer stelle ungeachtet ihrer näheren Umstände eine "Beschäftigung" nach dem AuslBG dar, ist im Gesetz nicht gedeckt (Hinweis E 17.1.1991, 90/09/0159). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 1 AuslBG ist Voraussetzung für die Beschäftigung eines Ausländers, daß für diesen eine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden ist (Hinweis E 30.8.1991, 91/09/0078). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090186.X07 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0160 4 Stammrechtssatz Die Art der Beschäftigung ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, sodaß es ihrer Aufnahme in den
Spruch: gar nich... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes Krems wurde gegen die Beschwerdeführerin als damalige handelsrechtliche Geschäftsführerin der Firma E Gesellschaft m.b.H. ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) eingeleitet, weil bei einer Überprüfung einer Baustelle in L zahlreiche Ausländer ohne die erforderliche Bewilligung angetroffen worden waren. Im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens rechtfertigte sich die Beschwerdeführerin hinsichtlich einiger A... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 6. Mai 1991 wurde der Mitbeteiligte als nach § 9 VStG Verantwortlicher für eine Baufirma zu einer Geldstrafe von S 21.000,-- wegen Übertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) verurteilt, weil sein Unternehmen am 1. März 1991 auf einer Baustelle in W drei namentlich genannte polnische Staatsangehörige als Fliesenleger beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine gültige Be... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes Krems wurde gegen die Beschwerdeführerin als damalige handelsrechtliche Geschäftsführerin der Firma E Gesellschaft m.b.H. ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) eingeleitet, weil bei einer Überprüfung einer Baustelle in L zahlreiche Ausländer ohne die erforderliche Bewilligung angetroffen worden waren. Im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens rechtfertigte sich die Beschwerdeführerin hinsichtlich einiger A... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 6. Mai 1991 wurde der Mitbeteiligte als nach § 9 VStG Verantwortlicher für eine Baufirma zu einer Geldstrafe von S 21.000,-- wegen Übertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) verurteilt, weil sein Unternehmen am 1. März 1991 auf einer Baustelle in W drei namentlich genannte polnische Staatsangehörige als Fliesenleger beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine gültige Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090136.X03 Im RIS seit 04.11.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde gemäß dem
Spruch: des Berufungsbescheides der von der Besch gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis (mit diesem ist die Besch wegen der unberechtigten Beschäftigung von insgesamt zwölf Ausländern schuldig gesprochen und zu Geldstrafe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0054 1 Stammrechtssatz Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 23.4.1986, 85/03/0171) ist die Berufungsbehörde, wenn der Abspruch der ersten Instanz fehlerh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090136.X03 Im RIS seit 04.11.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde gemäß dem
Spruch: des Berufungsbescheides der von der Besch gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis (mit diesem ist die Besch wegen der unberechtigten Beschäftigung von insgesamt zwölf Ausländern schuldig gesprochen und zu Geldstrafe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0054 1 Stammrechtssatz Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 23.4.1986, 85/03/0171) ist die Berufungsbehörde, wenn der Abspruch der ersten Instanz fehlerh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Krems vom 27. April 1992, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich genannten polnischen Staatsbürger abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit §§ 20 Abs. 3 und 4 Abs. 1 und Abs. 6 AuslBG (in der Fassung BGBl. Nr. 684/1991) keine Folge. Zur Begr... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes vom 10. Dezember 1990 wurde die im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: mP) vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 17. Jänner 1991 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie am 3. Dezember 1990 in Wien vier namentlich genannte türkische Staatsbürger beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk vom 27. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführerin auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes B und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M-GmbH mit Sitz in W, zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 10. August 1989 auf der Baustelle in B, W-Straße, westseitig an der J-Straße fü... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk vom 24. Jänner 1991 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes Bau-Holz und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe es als Arbeitgeber der Firma NN mit Sitz in Wien 21, zu verantworten, daß am 20. Juni 1989 bei der Firma XY auf der Baustelle in Wien 7, zwölf namentlich genannte ausländische Staatsbürger (u.a. W. und R.) ohne Befreiungsschein und ohne daß vor... mehr lesen...
Auf Grund einer Gendarmerieanzeige führte die Bezirkshauptmannschaft Hallein (BH) gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) durch, weil er vier namentlich genannte ungarische Staatsangehörige ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Bewilligung beschäftigt und dadurch eine Übertretung nach §§ 28 und 18 AuslBG begangen habe. Der Beschwerdeführer führte im erstinstanzlichen Verfahren zu seiner Rechtfertigung aus, er habe ei... mehr lesen...