RS Vwgh 1992/11/26 92/09/0193

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Veröffentlicht am 26.11.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;

Rechtssatz

Die Auffassung, jede Tätigkeit eines Ausländers für einen Inländer stelle ungeachtet ihrer näheren Umstände eine "Beschäftigung" nach dem AuslBG dar, ist im Gesetz nicht gedeckt (Hinweis E 17.1.1991, 90/09/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090193.X01

Im RIS seit

26.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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