Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Da das rechtsmißbräuchliche Eingehen einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zum Zweck der Beschaffung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen für sich allein ge... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;EheG §28;FrG 1993 §10 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/23 95/18/0152 1 Stammrechtssatz Daß an die Nichtigerklärung der Ehe kein strafrechtlichen Sanktionen geknüpft sind, ändert nichts an der Annahme, daß der Aufenthalt des ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen stellt einen d... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführer sei im April 1991 ohne Sichtvermerk eingereist und habe zwei Monate später eine österreichische Staatsbürgerin geheiratet und einen Befreiungsschein erh... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführer sei im April 1991 ohne Sichtvermerk eingereist und habe zwei Monate später eine österreichische Staatsbürgerin geheiratet und einen Befreiungsschein erh... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1 Z1;FrG 1993 §18 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180970.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1 Z1;FrG 1993 §18 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180970.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 7. November 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. Nr. 466/1992, i.V.m. § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, abgewiesen. Die belangte Behörde nahm als erwiesen an, daß die vom Beschwerdeführer am 17. September 1991 vor dem Standesamt Wien-Hietzing mit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 7. November 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. Nr. 466/1992, i.V.m. § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, abgewiesen. Die belangte Behörde nahm als erwiesen an, daß die vom Beschwerdeführer am 17. September 1991 vor dem Standesamt Wien-Hietzing mit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Verfolgte der Fremde mit seiner Eheschließung den Zweck, sich fremdenrechtlich bedeutsame Berechtigungen zu beschaffen, so ist in Ansehung der Gefährdung der öffentlichen Ordn... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Umstände, daß der Fremde in dem Betrieb, in dem er beschäftigt ist, als Arbeitnehmer dringend gebraucht wird, daß er sich allmählich einen festen Freundeskreis und Arbeitskollegenkreis aufbauen konnte und daß e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Verfolgte der Fremde mit seiner Eheschließung den Zweck, sich fremdenrechtlich bedeutsame Berechtigungen zu beschaffen, so ist in Ansehung der Gefährdung der öffentlichen Ordn... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Umstände, daß der Fremde in dem Betrieb, in dem er beschäftigt ist, als Arbeitnehmer dringend gebraucht wird, daß er sich allmählich einen festen Freundeskreis und Arbeitskollegenkreis aufbauen konnte und daß e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer im Juli 1991 in das Bundesgebiet eingereist sei. Er habe zunächst aufgrund einer Verpflichtungserklärung einen Sichtvermerk bis zum 30. Dezember 1991 erhalten. Am 14. Oktober 1991 habe er eine öste... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 1. Dezember 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei im Oktober 1991 mit einem 20 Tage gültigen Sichtvermerk in das Bundesgebiet eingereist und habe hier am 4. Mai 1992 ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer im Juli 1991 in das Bundesgebiet eingereist sei. Er habe zunächst aufgrund einer Verpflichtungserklärung einen Sichtvermerk bis zum 30. Dezember 1991 erhalten. Am 14. Oktober 1991 habe er eine öste... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 1. Dezember 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei im Oktober 1991 mit einem 20 Tage gültigen Sichtvermerk in das Bundesgebiet eingereist und habe hier am 4. Mai 1992 ein... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180924.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180607.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180924.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180607.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer im Jänner 1992 sichtvermerksfrei in das Bundesgebiet eingereist sei. Am 17. März 1992 habe er eine österreichische Staatsbürgerin geheiratet. Aufgrund dieser Ehe habe er einen Befreiungsschein erha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer im Jänner 1992 sichtvermerksfrei in das Bundesgebiet eingereist sei. Am 17. März 1992 habe er eine österreichische Staatsbürgerin geheiratet. Aufgrund dieser Ehe habe er einen Befreiungsschein erha... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1990/450;AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1992/475;AuslBG §34 Abs5 idF 1992/475;EheG §23;EWR-Abk;FrG 1993 §18 Abs1;
Rechtssatz: Bringt der Fremde unter Hinweis auf § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG idF 1992/475 vor, daß ihm die Ehe (die am 14.1.1993 gemäß § 23 EheG für nichtig erklärt wu... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1990/450;AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1992/475;AuslBG §34 Abs5 idF 1992/475;EheG §23;EWR-Abk;FrG 1993 §18 Abs1;
Rechtssatz: Bringt der Fremde unter Hinweis auf § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG idF 1992/475 vor, daß ihm die Ehe (die am 14.1.1993 gemäß § 23 EheG für nichtig erklärt wu... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, der Vorlage des angefochtenen Bescheides und den im ersten Rechtsgang ergangenen hg. Erkenntnis vom 21. April 1994, Zl. 93/09/0454, geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1969 geborene Beschwerdeführerin stellte am 23. Dezember 1992 beim zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 15 Abs. 1 Z. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) (Ehe mit österreichischem Staatsbürger). Als Nach... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, der Vorlage des angefochtenen Bescheides und den im ersten Rechtsgang ergangenen hg. Erkenntnis vom 21. April 1994, Zl. 93/09/0454, geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1969 geborene Beschwerdeführerin stellte am 23. Dezember 1992 beim zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 15 Abs. 1 Z. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) (Ehe mit österreichischem Staatsbürger). Als Nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl idF 1992/475;AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1992/475;AuslBG §15 Abs3 idF 1992/475;AuslBG §34 Abs5 idF 1992/475;AVG §56;
Rechtssatz: Der negative Abspruch über den Antrag eines Ausländers auf Erteilung eines Befreiungsscheines iSd § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG berührt nicht das seit der Nov BGBl 1992/475 gemäß § 1 Abs 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl idF 1992/475;AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1992/475;AuslBG §15 Abs3 idF 1992/475;AuslBG §34 Abs5 idF 1992/475;AVG §56;
Rechtssatz: Der negative Abspruch über den Antrag eines Ausländers auf Erteilung eines Befreiungsscheines iSd § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG berührt nicht das seit der Nov BGBl 1992/475 gemäß § 1 Abs 2... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 21. Dezember 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der seit 1990 in Österreich aufhältige Beschwerdeführer habe am 10. November 1992 eine österreichische Staatsbürgerin geheiratet. Diese Ehe sei mi... mehr lesen...