Index: 19/05 Menschenrechte20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z6;FrG 1993 §19;FrG 1993 §20;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180365.X01 Im RIS seit 20.1... mehr lesen...
1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (belangte Behörde) vom 25. Oktober 1995, mit welchem gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, ein bis zum 19. Juni 2000 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen wurde. Diese Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet, daß der Beschwerdeführer am 1. Oktober 1989 sichtvermerksfrei in das Bundesgebiet der ... mehr lesen...
1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (belangte Behörde) vom 25. Oktober 1995, mit welchem gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, ein bis zum 19. Juni 2000 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen wurde. Diese Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet, daß der Beschwerdeführer am 1. Oktober 1989 sichtvermerksfrei in das Bundesgebiet der ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §18 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Wurde ein Fremder wegen unerlaubten Aufenthaltes rechtskräftig bestraft, so setzt die durch § 18 Abs 1 FrG 1993 gebotene Beurteilung seines Gesamtfehlverhaltens eine Feststellung seines jeweils... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §18 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Wurde ein Fremder wegen unerlaubten Aufenthaltes rechtskräftig bestraft, so setzt die durch § 18 Abs 1 FrG 1993 gebotene Beurteilung seines Gesamtfehlverhaltens eine Feststellung seines jeweils... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine mazedonische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren erlassen. Die Beschwerdeführerin habe nach einer sichtvermerksfreien Einreise in das Bundesgebiet am 21. April 1989 aufgrund einer Verpflichtungserklärung einen bis 9. Februa... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;FrG 1993 §20 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Aufenhaltsverbotes über eine Fremde, die eine Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zum Zwecke der Erlangung von Sichtvermerken und eines Befreiungsscheines nach ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine mazedonische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren erlassen. Die Beschwerdeführerin habe nach einer sichtvermerksfreien Einreise in das Bundesgebiet am 21. April 1989 aufgrund einer Verpflichtungserklärung einen bis 9. Februa... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;FrG 1993 §20 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Aufenhaltsverbotes über eine Fremde, die eine Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zum Zwecke der Erlangung von Sichtvermerken und eines Befreiungsscheines nach ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 15. März 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer halte sich seit 12. April 1991 in Österreich auf. Es seien ihm mehrere Sichtvermerke aufgrund von Verpflichtungserklärungen erteilt ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 27. März 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Fremdengesetz- FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei im November 1990 sichtvermerksfrei in das Bundesgebiet eingereist, habe am 30. Jänner 1991 eine österreichische Staatsbürgerin ge... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/18/0757 1 Stammrechtssatz Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen ste... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §20;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180220.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 15. März 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer halte sich seit 12. April 1991 in Österreich auf. Es seien ihm mehrere Sichtvermerke aufgrund von Verpflichtungserklärungen erteilt ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 27. März 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Fremdengesetz- FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei im November 1990 sichtvermerksfrei in das Bundesgebiet eingereist, habe am 30. Jänner 1991 eine österreichische Staatsbürgerin ge... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/18/0757 1 Stammrechtssatz Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen ste... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §20;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180220.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei im Dezember 1992 (richtig wohl: 1991) ohne Sichtvermerk, somit illegal, nach Österreich eingereist. Am 21. April 1992 habe er eine österreichische... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 20. März 1996 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die Beschwerdeführerin habe nach einer sichtvermerksfreien Einreise in das Bundesgebiet aufgrund einer Verpflichtungserklärung e... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 19. Februar 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei am 15. Februar 1992 in das Bundesgebiet eingereist und habe zwei Tage später einen Asylantrag gestellt, der rechtskräfti... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 13. Februar 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer habe im August 1990 in der Türkei eine österreichische Staatsangehörige geheiratet, sei im November 1990 mit einem kurzfrist... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180187.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei im Dezember 1992 (richtig wohl: 1991) ohne Sichtvermerk, somit illegal, nach Österreich eingereist. Am 21. April 1992 habe er eine österreichische... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180204.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 20. März 1996 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die Beschwerdeführerin habe nach einer sichtvermerksfreien Einreise in das Bundesgebiet aufgrund einer Verpflichtungserklärung e... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 19. Februar 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei am 15. Februar 1992 in das Bundesgebiet eingereist und habe zwei Tage später einen Asylantrag gestellt, der rechtskräfti... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 13. Februar 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer habe im August 1990 in der Türkei eine österreichische Staatsangehörige geheiratet, sei im November 1990 mit einem kurzfrist... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §17 Abs4;FrG 1993 §18 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180196.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;FrG 1993 §20 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180185.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996180187.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...