Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 und § 109 Abs. 3 ArbVG hat der OGH im Urteil vom 10. Juli 1997, 8 Ob A 77/9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 und § 109 Abs. 3 ArbVG hat der OGH im Urteil vom 10. Juli 1997, 8 Ob A 77/9... mehr lesen...
Der 1947 geborene Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1994 als Maschinenbetriebsleiter bei der DDSG beschäftigt und stand im hier maßgeblichen Zeitraum eines möglichen Anspruches auf Notstandshilfe ab 17. August 1998 im Bezug einer seit 1. November 1995 laufenden "bedingten Pension". Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nahm den Standpunkt ein, dass es sich bei dieser bedingten Pension um keine freiwillige Zuwendung des Dienstgebers auf Grund eines Sozialplanes im Sinne... mehr lesen...
Der 1947 geborene Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1994 als Maschinenbetriebsleiter bei der DDSG beschäftigt und stand im hier maßgeblichen Zeitraum eines möglichen Anspruches auf Notstandshilfe ab 17. August 1998 im Bezug einer seit 1. November 1995 laufenden "bedingten Pension". Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nahm den Standpunkt ein, dass es sich bei dieser bedingten Pension um keine freiwillige Zuwendung des Dienstgebers auf Grund eines Sozialplanes im Sinne... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a;AlVG 1977 §81 Abs3;ArbVG §109;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §3 Abs1;ArbVG §97 Abs1 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0103 E 19. Februar 2003
2000/08/0007 E 19. Februar 2003
99/08/0094 E 19. Februar 2003
Rechtssatz: Dem im Zuge der Übertragung der Pensionslasten de... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a;AlVG 1977 §81 Abs3;ArbVG §109;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §3 Abs1;ArbVG §97 Abs1 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0103 E 19. Februar 2003
2000/08/0007 E 19. Februar 2003
99/08/0094 E 19. Februar 2003
Rechtssatz: Dem im Zuge der Übertragung der Pensionslasten de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Schlichtungsstelle beim Arbeits- und Sozialgericht Wien gemäß den §§ 109 Abs. 3 und 97 Abs. 1 Z. 4 ArbVG über einen Antrag des Betriebsausschusses der Gebe Gesellschaft m.b.H. auf Abschluss (Erlassung) einer Betriebsvereinbarung mit der Beschwerdeführerin (Sozialplan) entschieden. Gemäß § 144 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 563/1986, (ArbVG) ist zur Entscheidung von Streitigkeiten über den Ab... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Schlichtungsstelle beim Arbeits- und Sozialgericht Wien gemäß den §§ 109 Abs. 3 und 97 Abs. 1 Z. 4 ArbVG über einen Antrag des Betriebsausschusses der Gebe Gesellschaft m.b.H. auf Abschluss (Erlassung) einer Betriebsvereinbarung mit der Beschwerdeführerin (Sozialplan) entschieden. Gemäß § 144 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 563/1986, (ArbVG) ist zur Entscheidung von Streitigkeiten über den Ab... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs3;ArbVG §144 Abs1;ArbVG §146 Abs2;ArbVG §97 Abs1 Z4;AVG §68;B-VG Art133 Z4;B-VG Art20 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 144 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 563/1986 (ArbVG) ist zur Entscheidung von Streitigkeiten über... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs3;ArbVG §144 Abs1;ArbVG §146 Abs2;ArbVG §97 Abs1 Z4;AVG §68;B-VG Art133 Z4;B-VG Art20 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 144 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 563/1986 (ArbVG) ist zur Entscheidung von Streitigkeiten über... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die auf Antrag des Beschwerdeführers vom Präsidenten des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien errichtete belangte Behörde gemäß § 97 Abs. 1 Z. 1 ArbVG betreffend die Eingangskontrolle und den Aufenthalt im Betriebsgebäude der mitbeteiligten S-Gesellschaft m. b.H. in W, unter anderen folgende Entscheidung: "Alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, sind verpflichtet, den Personalausweis ... sichtbar zu tragen" (Punkt III des Spruches des angefochten... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die auf Antrag des Beschwerdeführers vom Präsidenten des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien errichtete belangte Behörde gemäß § 97 Abs. 1 Z. 1 ArbVG betreffend die Eingangskontrolle und den Aufenthalt im Betriebsgebäude der mitbeteiligten S-Gesellschaft m. b.H. in W, unter anderen folgende Entscheidung: "Alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, sind verpflichtet, den Personalausweis ... sichtbar zu tragen" (Punkt III des Spruches des angefochten... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;ArbVG §97 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Ausweispflicht stellt sehr wohl eine Kontrollmaßnahme dar, soll doch auf diese Weise einerseits eine "konsequente Eingangskontrolle" und andererseits das Erkennen "firmenfremder Personen, die sich im Gebäude aufhalten", gewährleistet sein. Es liegt sohin eine Maßnahme vor, durch die der Dienstgeber unter anderem das B... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §144;ArbVG §159;ArbVG §96 Abs1 Z3;ArbVG §97 Abs1 Z1;ArbVG §97 Abs2;
Rechtssatz: Kontrollmaßnahmen unterliegen dann, wenn sie die Menschenwürde berühren, gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der sogenannten zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates, was bedeutet, daß in diesem Bereich jegliche Art der Schlichtung und daher auch die Zwangsschlichtung ausgeschlossen ist. ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;ArbVG §97 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kontrollmaßnahmen, die nicht die Menschenwürde berühren, sind allgemeine Ordnungsvorschriften iSd § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG. Wären Kontrollmaßnahmen, die nicht die Menschenwürde berühren, nicht als Ordnungsvorschriften iSd § 97 Abs 1 ArbVG zu verstehen, so ergäbe sich insoweit ein Wertungswiderspruch, also solche Maßnahmen, die... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;ArbVG §97 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Ausweispflicht stellt sehr wohl eine Kontrollmaßnahme dar, soll doch auf diese Weise einerseits eine "konsequente Eingangskontrolle" und andererseits das Erkennen "firmenfremder Personen, die sich im Gebäude aufhalten", gewährleistet sein. Es liegt sohin eine Maßnahme vor, durch die der Dienstgeber unter anderem das B... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §144;ArbVG §159;ArbVG §96 Abs1 Z3;ArbVG §97 Abs1 Z1;ArbVG §97 Abs2;
Rechtssatz: Kontrollmaßnahmen unterliegen dann, wenn sie die Menschenwürde berühren, gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der sogenannten zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates, was bedeutet, daß in diesem Bereich jegliche Art der Schlichtung und daher auch die Zwangsschlichtung ausgeschlossen ist. ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;ArbVG §97 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kontrollmaßnahmen, die nicht die Menschenwürde berühren, sind allgemeine Ordnungsvorschriften iSd § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG. Wären Kontrollmaßnahmen, die nicht die Menschenwürde berühren, nicht als Ordnungsvorschriften iSd § 97 Abs 1 ArbVG zu verstehen, so ergäbe sich insoweit ein Wertungswiderspruch, also solche Maßnahmen, die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Übertretung des § 27 Abs 2 KJBG 1987 bedarf es bei der Tatumschreibung im Grunde des § 44a lit a VStG nicht des Hinweises, daß bei dem in Rede stehenden Betrieb keine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;
Rechtssatz: § 27 Abs 2 KJBG 1987 normiert eine grundsätzliche Verpflichtung von Arbeitgebern, wobei der Gesetzgeber jedoch jene Arbeitgeber vom Adressatenkreis des Gebots ausgenommen hat, in deren Betrieb eine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0194). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Übertretung des § 27 Abs 2 KJBG 1987 bedarf es bei der Tatumschreibung im Grunde des § 44a lit a VStG nicht des Hinweises, daß bei dem in Rede stehenden Betrieb keine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;
Rechtssatz: § 27 Abs 2 KJBG 1987 normiert eine grundsätzliche Verpflichtung von Arbeitgebern, wobei der Gesetzgeber jedoch jene Arbeitgeber vom Adressatenkreis des Gebots ausgenommen hat, in deren Betrieb eine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0194). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 17. April 1990 wurde die mitbeteiligte Partei für schuldig befunden, sie habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines näher bezeichneten Unternehmens zu verantworten, daß am 21. März 1989 in diesem Betrieb kein Aushang über den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit und der Ruhepausen sowie über die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen im Betrieb an einer für die Arbeitnehmer desselben leicht zugängli... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 17. April 1990 wurde die mitbeteiligte Partei für schuldig befunden, sie habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines näher bezeichneten Unternehmens zu verantworten, daß am 21. März 1989 in diesem Betrieb kein Aushang über den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit und der Ruhepausen sowie über die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen im Betrieb an einer für die Arbeitnehmer desselben leicht zugängli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann iSd § 31 Abs 1 VStG die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundliegenden Sachverhaltselemente bezieht (Hinweis E VS 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978). § 27 Abs 2 KJBG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann iSd § 31 Abs 1 VStG die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundliegenden Sachverhaltselemente bezieht (Hinweis E VS 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978). § 27 Abs 2 KJBG 19... mehr lesen...