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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §96 Abs1 Z3;Rechtssatz
Eine Ausweispflicht stellt sehr wohl eine Kontrollmaßnahme dar, soll doch auf diese Weise einerseits eine "konsequente Eingangskontrolle" und andererseits das Erkennen "firmenfremder Personen, die sich im Gebäude aufhalten", gewährleistet sein. Es liegt sohin eine Maßnahme vor, durch die der Dienstgeber unter anderem das Betreten sowie den Aufenthalt im Betrieb einerseits der Betriebsangehörigen und andererseits betriebsfremder Personen überwachen kann, worin das Wesen einer Kontrollmaßnahme erblickt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010927.X02Im RIS seit
11.07.2001