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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §144;Rechtssatz
Kontrollmaßnahmen unterliegen dann, wenn sie die Menschenwürde berühren, gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der sogenannten zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates, was bedeutet, daß in diesem Bereich jegliche Art der Schlichtung und daher auch die Zwangsschlichtung ausgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010927.X03Im RIS seit
11.07.2001