Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4;ASVG §49 Abs1;KollV eisen- und metallverarbeitende Gewerbe Abschn10;KollV eisen- und metallverarbeitende Gewerbe Abschn8 Z7;
Rechtssatz: Vergütungen für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit stellen wohl "Entgelt" iSd § 49 Abs 1 ASVG dar, können jedoch nicht dem Verdienstbegriff des Abschn X Kollektivvertrag für ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4;ASVG §49 Abs1;KollV eisen- und metallverarbeitende Gewerbe Abschn10;KollV eisen- und metallverarbeitende Gewerbe Abschn8 Z7;
Rechtssatz: Vergütungen für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit stellen wohl "Entgelt" iSd § 49 Abs 1 ASVG dar, können jedoch nicht dem Verdienstbegriff des Abschn X Kollektivvertrag für ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4;ASVG §49 Abs1;KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Abschn10;KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Abschn17;KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Abschn18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0230 E 24. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vergütungen für tatsächlich angefallene Wegz... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4;ASVG §49 Abs1;KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Abschn10;KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Abschn17;KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Abschn18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0230 E 24. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vergütungen für tatsächlich angefallene Wegz... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;StGG Art10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0033 E 13. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Prüfung von Installierung und Verwendung elektronischer Registrieranlagen betreffend Telefongespräche steht vor allem das Persönlichkeitsrecht auf Achtung des Fernsprechgeheimnisses im Mittelpunkt der Beurteilung. ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0034 E 11. November 1987 VwSlg 12574 A/1987 RS 5 Stammrechtssatz Es ist das Recht des Dienstgebers als Anschlussinhaber, zu bestimmen, wer, wann, wo, wie lange Gespräche führen darf. Es bedarf dafür keiner Angabe von Gründen oder deren Rechtfertigung, weil ein Dienstnehmer grundsätzlich genauso wenig Anspruch auf ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;StGG Art10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0033 E 13. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Prüfung von Installierung und Verwendung elektronischer Registrieranlagen betreffend Telefongespräche steht vor allem das Persönlichkeitsrecht auf Achtung des Fernsprechgeheimnisses im Mittelpunkt der Beurteilung. ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0034 E 11. November 1987 VwSlg 12574 A/1987 RS 5 Stammrechtssatz Es ist das Recht des Dienstgebers als Anschlussinhaber, zu bestimmen, wer, wann, wo, wie lange Gespräche führen darf. Es bedarf dafür keiner Angabe von Gründen oder deren Rechtfertigung, weil ein Dienstnehmer grundsätzlich genauso wenig Anspruch auf ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;StGG Art10a;
Rechtssatz: Bei der Prüfung von Installierung und Verwendung elektronischer Registrieranlagen betreffend Telefongespräche steht vor allem das Persönlichkeitsrecht auf Achtung des Fernsprechgeheimnisses im Mittelpunkt der Beurteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987010... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0034 E 11. November 1987 VwSlg 12574 A/1987 RS 5 Stammrechtssatz Es ist das Recht des Dienstgebers als Anschlussinhaber, zu bestimmen, wer, wann, wo, wie lange Gespräche führen darf. Es bedarf dafür keiner Angabe von Gründen oder deren Rechtfertigung, weil ein Dienstnehmer grundsätzlich genauso wenig Anspruch auf ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;StGG Art10a;
Rechtssatz: Bei der Prüfung von Installierung und Verwendung elektronischer Registrieranlagen betreffend Telefongespräche steht vor allem das Persönlichkeitsrecht auf Achtung des Fernsprechgeheimnisses im Mittelpunkt der Beurteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987010... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0034 E 11. November 1987 VwSlg 12574 A/1987 RS 5 Stammrechtssatz Es ist das Recht des Dienstgebers als Anschlussinhaber, zu bestimmen, wer, wann, wo, wie lange Gespräche führen darf. Es bedarf dafür keiner Angabe von Gründen oder deren Rechtfertigung, weil ein Dienstnehmer grundsätzlich genauso wenig Anspruch auf ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0127 E 25. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Beim Tatbestand des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG handelt es sich um einen Fall der so genannten unbedingt zwingenden Mitbestimmung, bei dem jegliche Schlichtung von Regelungsstreitigkeiten über die z... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Bei der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Maßnahmen oder Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer ist zu prüfen, ob ein "Berühren" der Menschenwürde vorliegt. Es ist objektiv festzustellen, ob ein Eingrif... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Eine bloß subjektive Befürchtung der betroffenen Arbeitnehmer reicht nicht aus, um einem technischen System die Eignung zuzumessen, die Menschenwürde zu berühren, es kommt vielmehr nur auf die objektive Eignung an. ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Die Kontrolle der Kosten verursachenden Nebenstellen einer Telefonanlage durch ein technisches System ist dem Dienstgeber unter dem Blickwinkel des "Berührens der Menschenrechte" nicht verwehrt. European Case L... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Die gesetzliche Formulierung, dass die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer, sofern diese Maßnahmen die Menschenwürde berühren, zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebs... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Es ist das Recht des Dienstgebers als Anschlussinhaber, zu bestimmen, wer, wann, wo, wie lange Gespräche führen darf. Es bedarf dafür keiner Angabe von Gründen oder deren Rechtfertigung, weil ein Dienstnehmer grundsätzlich genauso wen... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0127 E 25. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Beim Tatbestand des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG handelt es sich um einen Fall der so genannten unbedingt zwingenden Mitbestimmung, bei dem jegliche Schlichtung von Regelungsstreitigkeiten über die z... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Bei der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Maßnahmen oder Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer ist zu prüfen, ob ein "Berühren" der Menschenwürde vorliegt. Es ist objektiv festzustellen, ob ein Eingrif... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Eine bloß subjektive Befürchtung der betroffenen Arbeitnehmer reicht nicht aus, um einem technischen System die Eignung zuzumessen, die Menschenwürde zu berühren, es kommt vielmehr nur auf die objektive Eignung an. ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Die Kontrolle der Kosten verursachenden Nebenstellen einer Telefonanlage durch ein technisches System ist dem Dienstgeber unter dem Blickwinkel des "Berührens der Menschenrechte" nicht verwehrt. European Case L... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Die gesetzliche Formulierung, dass die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer, sofern diese Maßnahmen die Menschenwürde berühren, zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebs... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;MRK Art3; Beachte Besprechung in:
DRdA 1988/6, S 458;
ZAS 1988/3, S 104;
Rechtssatz: Es ist das Recht des Dienstgebers als Anschlussinhaber, zu bestimmen, wer, wann, wo, wie lange Gespräche führen darf. Es bedarf dafür keiner Angabe von Gründen oder deren Rechtfertigung, weil ein Dienstnehmer grundsätzlich genauso wen... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §152 Abs1;ArbVG §157 Abs1 Z5;ArbVG §96 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0334 E 10. Oktober 1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer Maßnahme im Sinne des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG handelt es sich um eine solche, die die gesamte Arbeitnehmerschaft berührt. Die bloße Feststellung des Einigungsamtes, dass diese Maßnahme rechtswidrig getroffen worden ist, vermag i... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Tatbestand des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG handelt es sich um einen Fall der so genannten unbedingt zwingenden Mitbestimmung, bei dem jegliche Schlichtung von Regelungsstreitigkeiten über die zustimmungspflichtige Maßnahme ausgeschlossen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986010127.X01 ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §152 Abs1;ArbVG §157 Abs1 Z5;ArbVG §96 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Weder den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes noch des von der Behörde anzuwendenden AVG 1950 ist zu entnehmen, dass die Behörde im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit dazu berufen ist, bei Rechtsstreiten, die in die Zuständigkeit des Einigungsamtes gemäß § 152 Abs 1 ArbVG und § 157... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §152 Abs1;ArbVG §157 Abs1 Z5;ArbVG §96 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0334 E 10. Oktober 1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer Maßnahme im Sinne des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG handelt es sich um eine solche, die die gesamte Arbeitnehmerschaft berührt. Die bloße Feststellung des Einigungsamtes, dass diese Maßnahme rechtswidrig getroffen worden ist, vermag i... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §152 Abs1;ArbVG §157 Abs1 Z5;ArbVG §96 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Weder den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes noch des von der Behörde anzuwendenden AVG 1950 ist zu entnehmen, dass die Behörde im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit dazu berufen ist, bei Rechtsstreiten, die in die Zuständigkeit des Einigungsamtes gemäß § 152 Abs 1 ArbVG und § 157... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Tatbestand des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG handelt es sich um einen Fall der so genannten unbedingt zwingenden Mitbestimmung, bei dem jegliche Schlichtung von Regelungsstreitigkeiten über die zustimmungspflichtige Maßnahme ausgeschlossen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986010127.X01 ... mehr lesen...