RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0127

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §96 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Beim Tatbestand des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG handelt es sich um einen Fall der so genannten unbedingt zwingenden Mitbestimmung, bei dem jegliche Schlichtung von Regelungsstreitigkeiten über die zustimmungspflichtige Maßnahme ausgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010127.X01

Im RIS seit

14.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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