RS Vwgh 1987/11/11 87/01/0034

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

19/05 Menschenrechte
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §96 Abs1 Z3;
MRK Art3;

Beachte

Besprechung in: DRdA 1988/6, S 458; ZAS 1988/3, S 104;

Rechtssatz

Eine bloß subjektive Befürchtung der betroffenen Arbeitnehmer reicht nicht aus, um einem technischen System die Eignung zuzumessen, die Menschenwürde zu berühren, es kommt vielmehr nur auf die objektive Eignung an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010034.X03

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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