RS Vwgh 1987/11/11 87/01/0034

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

19/05 Menschenrechte
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §96 Abs1 Z3;
MRK Art3;

Beachte

Besprechung in: DRdA 1988/6, S 458; ZAS 1988/3, S 104;

Rechtssatz

Bei der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Maßnahmen oder Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer ist zu prüfen, ob ein "Berühren" der Menschenwürde vorliegt. Es ist objektiv festzustellen, ob ein Eingriff in die Sphäre der Menschenwürde durch diese Maßnahmen oder Systeme denkmöglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010034.X04

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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