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19/05 MenschenrechteNorm
ArbVG §96 Abs1 Z3;Beachte
Besprechung in: DRdA 1988/6, S 458; ZAS 1988/3, S 104;Rechtssatz
Bei der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Maßnahmen oder Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer ist zu prüfen, ob ein "Berühren" der Menschenwürde vorliegt. Es ist objektiv festzustellen, ob ein Eingriff in die Sphäre der Menschenwürde durch diese Maßnahmen oder Systeme denkmöglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010034.X04Im RIS seit
19.04.2005