Norm: ArbVG §102ArbVG §96BRGO §62
Rechtssatz: Die Mitwirkung des Betriebsrats an der personellen Besetzung einer Disziplinarkommission kann vom Arbeitgeber nicht mit Klage erzwungen werden. Entscheidungstexte 8 ObA 13/13i Entscheidungstext OGH 29.11.2013 8 ObA 13/13i Veröff: SZ 2013/120 8 ObA 43/14b Entscheidungstext OGH 25.08.2014 8 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102
Rechtssatz: Ob eine „schlichte“ Verwarnung oder eine Disziplinarmaßnahme vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidungstexte 8 ObA 48/13m Entscheidungstext OGH 28.10.2013 8 ObA 48/13m 9 ObA 131/16d Entscheidungstext OGH 29.11.2016 9 ObA 131/16d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 1981 in einem seit 1. 4. 1986 unkündbaren Dienstverhältnis bei den „Österreichischen Bundesbahnen“ beschäftigt. Seit 1. 1. 2005 ist die Beklagte sein Dienstgeber. Auf sein Dienstverhältnis sind der „Kollektivvertrag über die arbeitsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern der Österreichischen Bundesbahnen im Rechtsnachfolgeunternehmen“ und die für Dienstverträge im ÖBB-Konzern gültigen Vertragsschablonen, darunter auch die „Allgemeinen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, die Bestimmungen über eine formelle Ermahnung, eine mündliche Verwarnung, eine schriftliche Verwarnung sowie über die Verjährung (Tilgung) mündlicher und schriftlicher Verwarnungen enthält. Der von der Kündigung durch die Beklagte betroffene Arbeitnehmer war ab 15. 4. 2004 bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt. Am 22. 1. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein zur beklagten Partei bestehendes Dienstverhältnis als Dienstnehmer auch nach der mit Schreiben vom 28. 12. 2007 zum 30. 12. 2007 ausgesprochenen Versetzung in den dauernden Ruhestand aufrecht fortbesteht. Da diese Ruhestandsversetzung einer Kündigung gleichzuhalten sei, fehle es an der dazu erforderlichen Einbindung des Betriebsrats nach § 105 ArbVG (Hauptbegehren); selbst wenn ein aufrechtes Dienstverhältnis anzunehmen se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bereits seit 1992 bei den österreichischen Bundesbahnen beschäftigte und nunmehr als Zugchef in Tirol im Rahmen seines unkündbaren Dienstverhältnisses tätige Kläger hat im Zeitraum zwischen 2002 und 2006 13 x verspätet den Dienst angetreten und zum Teil erhebliche Zugverspätungen verursacht. Auch am 18. 9. 2006 überhörte er den für 4:55 Uhr gestellten Wecker, er wachte erst um 5:45 Uhr auf. Er verursachte eine Zugverspätung von 30 Minuten bei der Abfahrt. Au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist einer von fünf Gesellschaftern der K***** GmbH, über deren Vermögen am 18. 2. 2005 zu 11 S 15/05z des Landesgerichts Wiener Neustadt das Konkursverfahren eröffnet und zu deren Masseverwalterin die Beklagte bestellt wurde. Schon bei der Gründung der Gesellschaft wurde der Kläger wie ein weiterer Gesellschafter, Ing. K*****, zum alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Im Revisionsverfahren ist unstrittig, dass der Kläger in seiner Eigenschaft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 7. 1991 bei den Verkehrsbetrieben, einen Teilbetrieb der damaligen Klagenfurter Stadtwerke, als Autobuslenker beschäftigt. Er unterliegt als sogenannter „Vertragsbediensteter" der als Vertragsschablone geltenden VBO der Stadt Klagenfurt (im Folgenden: VBO genannt). Die als Wirtschaftsbetrieb der Stadt Klagenfurt geführten Stadtwerke gingen mit 30. 9. 2000 an die Beklagte „Stadtwerke Klagenfurt AG" über, der Betriebsübergang hinsichtlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein gelernter Kfz-Mechaniker mit Wohnsitz in K*, ist seit 1974 bei der Beklagten beschäftigt. Nach Tätigkeiten als Bahnhelfer, Schrankenwärter, Blockposten, im Fahrkartenverkauf, bei der Übernahme des Expressguts und der Betreuung verschiedener Schrankenanlagen als Springer war er ab Anfang der 90er-Jahre auf Grund seiner Bewerbung am Dienstort B* als E-Karrenfahrer tätig. Zu diesem Zweck absolvierte er die Prüfungen für E-Karren und als Staplerfahrer.... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass es sich bei der Frage, ob der Abzug eines Triebfahrzeugführers vom Fahrdienst, dem der Dienstgeber die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 4 Z 3 Triebfahrzeugführer-Verordnung (TFVO), BGBl II 1999/64, abgesprochen habe, eine zustimmungspflichtige Versetzung iSd § 101 ArbVG sei, um eine erhebliche Rechtsfrage handle, zu der noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vo... mehr lesen...
Norm: DO ÖBB §136DisziplinarO ÖBB §55DisziplinarO ÖBB §3 litcArbVG §102BBVG §69 Abs2
Rechtssatz: Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht kann die Disziplinarkommission als "Dritter" mit der Konkretisierung bestimmter Rechte des Arbeitgebers betraut werden kann. Die Einschränkung des Entlassungsrechts der ÖBB durch die DisziplinarO ist daher zulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 12/04d Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1978 bei der Beklagten im Geschäftsbereich "Kraftwerke" als technischer Sachbearbeiter tätige Kläger wurde bereits mit Wirksamkeit vom 1. 9. 1982 definitiv gestellt. Er betreibt nebenberuflich ein Unternehmen zur gewerblichen Beförderung von Personen mit Paragleiter, was er der Beklagten auch am 1. 9. 1997 mitteilte. Die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung wurde ihm unter der Bedingung nicht untersagt, dass sie das Ausmaß von maximal 10 Stunden wöchent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1964 geborene Kläger ist seit 2. 7. 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt; seit August 1990 war er im Bereich der Datenverarbeitung eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) anzuwenden. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle eines ADV-Systembetreuers und war in Gehaltsgruppe VII A eingestuft. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Festgestellt bzw im Wesentlichen unstrittig ist folgender Sachverhalt: Die im Betrieb der Beklagten verwendeten sogenannten "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen - AVB - sehen im § 16 mit der Überschrift "Anspruch bei Dienstverhinderung" im Wesentlichen vorweg Regelungen über die Ansprüche des ÖBB-Angestellten bei Dienstverhinderungen infolge Krankheit oder Unfall (Abs 1 bis 3 des § 16) dann aber im § 16 Abs... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1988 bei den ÖBB als Buslenker im Personenverkehr beschäftigt und war unter anderem im Linien-Werksverkehr auf der Flughafenschnelllinie eingesetzt. Auf sein Dienstverhältnis kommen die sogenannten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen (AVB) zur Anwendung. Wegen eines Verhaltens des Klägers am 19. 3. 2001 kam es zu einer schriftlichen Beschwerde mehrerer Kunden, zu der der Kläger am 29. 3. 2001 einve... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wendet sich im Kern gegen eine Einschränkung der von der Beklagten gewährten außertariflichen Fahrbegünstigungen durch Einhebung von 30 bzw 40 S für die Benützung bestimmter Züge und den wegen der beharrlichen Verstöße des Klägers gegen diese neue Regelung ausgesprochenen Entzug der Fahrbegünstigung. Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger es als Nichtigkeit des Berufungsverfahrens geltend macht, dass die Beklagte entgegen dem Neuerun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 2. 1. 1984 als Vertragsbediensteter der Landeshauptstadt Klagenfurt aufgenommen und bei den Stadtwerken Klagenfurt als Busfahrer eingesetzt. Mit 1. 7. 1989 wurde er unkündbar gestellt. Alle Bediensteten, die - wie auch der Kläger - zum 30. 9. 2000 in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Klagenfurt standen und bei den Stadtwerken organisatorisch eingegliedert waren, wurden von der beklagten Partei mit allen Rechten und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten wurde im April 1999 ein neues Telefonsystem in Betrieb genommen. Die Installation der Telefonanlage erfolgte auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen, die vor allem in der erhofften Kostenreduktion, dem Aufbau eines einheitlichen Rufnummernplans, der besseren firmeninternen Kommunikation und der Kostenstellenzuordnung bestanden. Eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Verwendung dieses neuen Telefonsystems wurde nic... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1ArbVG §101ArbVG §102AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §26AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §27BBVG §67BBVG §69 Abs2BBVG §70DisziplinarO 1996 §2 Abs2
Rechtssatz: § 101 ArbVG findet auch auf ÖBB-Bedienstete Anwendung. Maßgesetzlich für die Beurteilung, ob eine Versetzung vorliegt, ist die vom Bediensteten ausgeübte Tätigkeit, nicht die ihm zugewiesene Planstelle. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 6. 1964 geborene Kläger ist seit 2. 1. 1984 bei den Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt. Seit Beginn seiner Ausbildung zum Programmierer im April 1990 ist er im sogenannten Rechenzentrum eingesetzt (spätere Bezeichnung: Data Service-Center, kurz DSC). Im Rechenzentrum sind insgesamt ca 120 Mitarbeiter beschäftigt. Leiter des Rechenzentrums ist seit September 1997 der am 25. 5. 1954 geborene Robert Z*****. Organisatorisch ist das Rechenzentrum i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der an... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1973 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er war zuletzt Zugbegleiter und schloß im Jahr 1993 das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich ab. Vor dem 13. 11. 1995 hatte der Kläger einen Dienstposten der Gehaltsgruppe V b in der Gehaltsstufe 11 im Sinne der Anlage 2 der Bundesbahnbesoldungsordnung (BBO 1963) inne. Ab 13. 11. 1995 wurde er mit seiner Zustimmung vertretungshalber auf einem Dienstposten verwendet, dessen Inhaberin der Gehaltsgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab dem Jahr 1968 bei den Österreichischen Bundesbahnen zunächst im Schienenverkehr und seit 1973 im Kraftwagendienst beschäftigt. Mit Wirksamkeit vom 1. 4. 1980 wurde er in das Beamtendienstverhältnis übernommen. Das Dienstpostenverleihungsschreiben vom 21. 4. 1981 hat unter anderem folgenden Wortlaut: "Auf ihr nunmehriges Dienstverhältnis finden die Dienstordnung sowie die sonstigen für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen geltenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im wesentlichen die Feststellung, daß das zwischen ihm und der beklagten Partei seit 17. 4. 1973 aufrecht bestehende Dienstverhältnis auch nach der mit Schreiben vom 27. 8. 1997 ausgesprochenen Kündigung fortbestehe und ungeachtet des Schreibens der Beklagten vom 21. 8. 1997 ein definitives im Sinne des § 10 der Betriebsvereinbarung sei. Für den Fall der Abweisung des Feststellungsbegehrens begehrte der Kläger die "Aufhebung der Kündigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte (und Widerkläger) war von 1990 bis zu seiner Entlassung am 22. September 1995 als technischer Angestellter bei der klagenden (und widerbeklagten) Partei beschäftigt. Die klagende Partei bot ein - vom Beklagten als Angestelltem der Klägerin ausgearbeitetes - Werk (Herstellung und Lieferung von Rohrleitungen für einen Tunnelofen der V***** AG) an, wobei der Beklagte, dem die Gestattung für eine selbständige, die klagende Partei aber nicht konkurr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102ZPO §228 B8
Rechtssatz: Die Feststellung der Unwirksamkeit einer Verwarnung ist nicht möglich, da die Frage der inhaltlichen Berechtigung der Maßnahme als Rechtstatsache nicht feststellungsfähig im Sinne des § 228 ZPO ist. Entscheidungstexte 9 ObA 2107/96k Entscheidungstext OGH 26.06.1996 9 ObA 2107/96k ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102B-VG Art90 Abs2
Rechtssatz: Disziplinarverfahren unterliegen nicht dem Anklageprinzip des Art 90 Abs 2 B-VG. Entscheidungstexte 8 ObA 299/95 Entscheidungstext OGH 18.01.1996 8 ObA 299/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097412 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...